Immer mehr Raucher gehen vor die Tür – Raucherzimmer in Gaststätten nehmen ab Foto: dpa

Immer mehr Gaststätten verzichten auf verqualmte Nebenräume. Das Land präzisiert Vorschriften, verschärft sie aber nicht

Stuttgart - Baden-Württemberg ist bekanntlich ein liberales Land, deshalb fällt das Rauchverbot in Gaststätten hier nicht ganz so streng aus wie etwa in Bayern. Wer zum Bier unbedingt qualmen will, darf dies zum Beispiel in kleinen Raucherkneipen tun. Auch im Festzelt ist dicke Luft erlaubt. Ja sogar in Restaurants muss der Gast nicht vor die Tür, wenn der Wirt ein Nebenzimmer ausdrücklich zum Raucherraum deklariert hat. Über dieses Hintertürchen des Nichtraucherschutzgesetzes rümpfen die Gegner des blauen Dunstes – und dazu zählt auch das Heidelberger Krebsforschungszentrum – allerdings seit jeher die Nase. Denn sobald es sich öffnet, dringt Qualm heraus. Mit anderen Worten: Ganz dicht sind die Raucherräume nie. In einem Viertel der Fälle, so haben die Krebsforscher ermittelt, steht die Tür zum Raucherraum sogar ständig offen.

Dennoch will Grün-Rot das Gesetz nicht verschärfen, sondern vertraut darauf, dass sich Raucher und Nichtraucher miteinander arrangieren. Im Fall der Raucherräume scheint dies mittlerweile ganz gut zu gelingen, denn immer mehr Wirte machen offenbar die Erfahrung, dass solche Sépareés gar nicht mehr erwünscht sind. „Die Raucher gehen vor die Tür, da findet ein Umdenken statt“, sagt etwa Markus Knörzer von der Stuttgarter Sanwald-Brauereigaststätte, das bis vor einiger Zeit noch einen Raucherraum anbot. Beim Hotel- und Gaststättenverband bestätigt man diesen Trend, und auch das Stuttgarter Sozialministerium vermeldet erfreut, dass an dieser Front zunehmend Ruhe einkehrt: „Gaststätten sind weit gehend rauchfrei“, sagt Sprecher Helmut Zorell. Wo das noch nicht der Fall sei, blieben die Gäste – selbst Raucher – einfach weg: „Die Leute stimmen mit den Füßen ab.“

Probleme gebe es eher mit den kleinen Eckkneipen. Deshalb stellt die Behörde die Bestimmungen des Nichtraucherschutzes jetzt in einem Erlass noch einmal klar.