In Deutschland sind die Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann mittlerweile eingestellt worden. In Litauen hat sich jetzt die Staatsanwaltschaft wieder in den Fall eingeschaltet. Die Einzelheiten.
Die Staatsanwaltschaft in Litauen hat im Zusammenhang mit einem Rammstein-Konzert in Vilnius Untersuchungen wegen des Verdachts auf Verleumdung eingeleitet. Die Vorermittlungen richteten sich bisher allerdings gegen keine konkrete Person, wie die Behörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Auch sei bislang niemand weder angeklagt noch beschuldigt worden.
Eingeleitet worden sei die Untersuchung im Juli nach dem Erhalt einer Erklärung vom Anwalt des Frontmanns der deutschen Musikband. Weitere Informationen könnten mit Rücksicht auf die Vorermittlung nicht mitgeteilt werden, sagte eine Behördensprecherin.
Frau aus Nordirland erhebt schwere Vorwürfe
Rammstein hatte am 22. Mai in Vilnius das erste Konzert seiner bis Anfang August gelaufenen Europa-Tournee gegeben. In sozialen Medien erhob eine Frau aus Nordirland anschließend Vorwürfe, im Umfeld des Konzerts womöglich betäubt und verletzt worden zu sein. Nach Auswertung der erhaltenen Informationen zur Klärung der Umstände des Vorfalls entschieden die litauischen Behörden, keine Ermittlungen gegen die Band oder andere Personen aufzunehmen.
Nach den Vorwürfen tauchten weitere Beschuldigungen auch gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann auf, manche anonym in Zeitungsberichten. Darin schilderten Frauen Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
Rammstein-Sänger weist Vorwürfe zurück
Lindemann hatte Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte nach den Berichten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten gegen den Rammstein-Frontmann eingeleitet - dieses wurde Ende August eingestellt. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann „sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen“ habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die Anwaltskanzlei von Lindemann betonte, die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belege, „dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt“.