Alischer Usmanow Foto: Yuri Kochetkov/EPA/dpa

Der russisch-usbekische Milliardär Alischer Usmanow lässt es bei einer Verhandlung zu falschen Tatsachenbehauptungen in Freiburg nicht auf ein Urteil ankommen.

Darf man in einem Zeitungsartikel den russisch-usbekischen Unternehmer und Milliardär Alischer Usmanow (69) als „engen Freund“ oder gar „engen Vertrauten“ des russischen Präsidenten und Kriegstreibers Wladimir Putin bezeichnen? Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat das im April in einem Beitrag im Internet getan.

Per Eilantrag sollten Behauptungen verboten werden

Usmanow wollte das nicht auf sich sitzen lassen und wollte dies per Eilantrag, vertreten durch den Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel, verbieten lassen: die Aussagen, Usmanow sei ein Freund oder vertrauter Putins, seien falsche Tatsachenbehauptungen und somit zu Unrecht geäußert worden, so Steinhöfel.

Als Gerichtsstand wählte man Freiburg, da dort bereits in der Vergangenheit in einem ähnlichen Verfahren im Sinne der Klägerseite entschieden worden war.

Richterin bezeichnet Aussage als „fernliegende Interpretation“

Doch der Gerichtstermin in Freiburg vor knapp drei Wochen lief nicht so, wie sich Steinhöfel das für seinen Mandanten erhoffte: Richterin Anne Kaltenbach ließ schnell durchblicken, dass aus Sicht der Kammer der RND-Artikel in Ordnung gehe und das Ansinnen der Klägerseite erfolglos sein würde.

Am Freitag sollte das Urteil verkündet werden

Dazu holte sie argumentatorisch recht weit aus: Es sei schließlich eine „fernliegende Interpretation“, aus den Begriffen „enger Freund“ oder „Persönlicher Freund“ in einem Artikel abzuleiten, dass zwischen Putin und Usmanow tatsächlich eine private Freundschaft bestünde, so die Richterin in der Verhandlung. Schließlich sei es in dem RND-Artikel ja um wirtschaftliche Verbindungen gegangen, nicht um private gemeinsame Interessen. Am Freitag, 28. Juli werde man das Urteil in der Sache verkünden.

Steinhöfel spart nicht mit Kritik an Gericht

Doch dazu kommt es nun nicht mehr, denn nach Informationen, die unserer Zeitung exklusiv vorliegen, wird der Usmanow-Antrag nun zurückgezogen, sodass in Freiburg kein Urteil mehr ergehen wird. Allerdings nicht, weil sich der Milliardär nun plötzlich doch zu einer Freundschaft mit Putin bekennen würde. Sondern weil Usmanows Anwalt Steinhöfel die Reißleine zieht, um offenbar weiteren drohenden Schaden von seinem Mandanten abzuwenden.

Anwalt erwartet keine faire Behandlung von Seitens des Freiburger Gerichts

Mit Kritik am Gericht spart der kantige Hamburger dabei nicht: „Diese Deutung genügt den Anforderungen an Logik und Textverständnis, die wir vorausgesetzt haben, nicht“, teilt der Jurist in Richtung Freiburger Landgericht und Richterin Kaltenbachs aus.

„Auf eine Entscheidung des Gerichts wird daher verzichtet.“ Harte Worte, aus denen man als Beobachter durchaus ablesen kann, dass der Anwalt nach der Verhandlung und mit Blick auf den Urteilsspruch für seinen Mandanten in Freiburg keine faire Behandlung vonseiten des Gerichts erwartete.

Ein Freibrief ist die Rücknahme des Antrags nicht

Ein Freibrief für künftige Bezeichnungen des russisch-usbekischen Unternehmers und Milliardärs als angeblichen Putin-Spezi in der Presse ist die Rücknahme des Antrags aber nicht: Klagen kann der Milliardär auch weiterhin.

Lediglich der Weg des Verbots durch ein Eilverfahren im Fall des betroffenen RND-Artikels steht für ihn und seinen Anwalt nun nicht mehr offen.