Der Richter am Landgericht Rottweil sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten einen 21-Jährigen lebensgefährlich verletzt haben. Foto: dpa

Das Langericht Rottweil hat die 34 und 38 Jahre alten Angeklagten im Fall der Prügelattacke von Tuttlingen zu lange Haftverstrafen verurteilt. Sie hatten einen 21-Jährigen lebensgefährlich verletzt.

Rottweil - Nach einer Prügelattacke auf einen Unbeteiligten sind zwei Männer wegen versuchten Totschlags zu Haftstrafen von neun und zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Rottweil sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die 34 und 38 Jahre alten Männer im Dezember 2015 nach ihrem Rausschmiss aus einem Nachtclub in Tuttlingen einen 21-Jährigen mit Holzstangen verprügelt und lebensgefährlich verletzt haben (Az.: 1 Ks 15 Js 13512/15).

Der 21-Jährige, der schwere Hirnverletzungen erlitt, sei nur ein Zufallsopfer gewesen, führte der Richter einem Gerichtssprecher zufolge aus. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als versuchten Mord gesehen und zehn beziehungsweise zwölfeinhalb Jahre Haft verlangt.