Im Prozess wegen der Schießerei in Esslingen-Mettingen Anfang September letzten Jahres hat die Staatsanwältin ihr Plädoyer vorgetragen. Alle vier jungen Männer seien des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags schuldig und müssten ins Gefängnis.
Im Prozess wegen der Schießerei in Esslingen-Mettingen hat die Staatsanwältin langjährige Haftstrafen für die vier Angeklagten gefordert. In ihrem fast einstündigen Plädoyer sagte die Juristin, die jungen Männer seien des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags schuldig. Es sei ein Wunder, dass an jenem 5. September 2022 niemand verletzt worden ist.
Als „Ausgangspunkt“ des Schusswechsels bezeichnete die Staatsanwältin den zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Angeklagten, der sieben Schüsse abgefeuert habe. Er sei von einem Mitglied einer rivalisierenden Bande geschlagen worden und habe zwei blaue Augen davongetragen. Als Reaktion auf den Angriff und aus Rache habe er seine drei Freunde mobilisiert und den Angreifer in der Obertürkheimer Straße in Mettingen gestellt. Es sei zu einem kurzen Wortwechsel gekommen, dann habe der Angeklagte insgesamt sieben Schüsse aus einer scharfen Waffe auf offener Straße in Richtung des Kontrahenten und ein wohl mit dessen Freunden besetztes Auto abgefeuert. In einem auf einer Dashcam im Auto seiner Mutter aufgezeichneten Gespräch zeige er keinerlei Reue und brüste sich mit der Tat: „Ich wollte, dass der Typ stirbt“. Der Angeklagte sei vorbestraft, sei 2018 und nochmals 2019 wegen schwerer Straftaten verurteilt worden. 2021 sei er auf Bewährung aus der Haft entlassen worden und September letzten Jahres in Mettingen wieder auffällig geworden. Es werde eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert.
Ein zweiter Angeklagter hatte nach Einschätzung der Juristin einen Schuss abgegeben. Der junge Mann hatte über seinen Verteidiger verlauten lassen, aus einem Auto am Tatort sei eine Waffe auf ihn gerichtet worden und er habe in Reaktion darauf den Schuss abgegeben. Das sei eine Schutzbehauptung, sagte die Juristin, denn auf einem am Tatort aufgenommenen Video sei keine Kopfdrehung in Richtung Fahrzeug erkennbar. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt 20 Jahre, elf Monate und eine Woche alt gewesen, er könne daher – auch aufgrund seiner Reife- und Entwicklungsverzögerung – unter das Jugendstrafrecht fallen und solle fünf Jahre ins Gefängnis.
Die beiden anderen Angeklagten hatten laut Staatsanwältin nicht geschossen, sondern dem Mitglied der gegnerischen Gruppierung den Weg versperrt, damit es nicht fliehen konnte. Bei beiden käme erschwerend hinzu, dass sie sich nicht vom schädlichen Einfluss der anderen Angeklagten lösen würden und durch ihr Verhalten vor Gericht und in beschlagnahmten Briefen aus der Haft von Loyalität und Freundschaft reden würden. Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige solle daher für vier Jahre ins Gefängnis. Der andere junge Mann war zum Zeitpunkt der Schießerei 20 Jahre und zehn Monate alt gewesen. Aufgrund seiner Reifeverzögerung könnte noch Jugendstrafrecht angewandt werden und er solle für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter.
Der Mann, auf den geschossen worden war, war zunächst geflohen, dann aber wohl mit Mitgliedern seiner Gruppe mit Schusswaffen zurückgekommen. Gegen ihn werde es eine separate Verhandlung geben. Insgesamt sind laut der Juristin mindestens 18 Schüsse von beiden Gruppierungen auch auf ein privates Wohnhaus und eine Gaststätte abgegeben worden. Bewohner und Mitarbeitende des Lokals hätten im Zeugenstand von ihren Ängsten berichtet. Das Urteil wird Mitte Oktober erwartet.