Nach einer Messerstecherei war am 8. Februar vergangenen Jahres ein großes Polizeiaufgebot in Nürtingen im Einsatz. Foto: SDMG// Kohls

DNA-Spuren haben die Ermittler auf die Spur eines 19-Jährigen gebracht, der jetzt vor der Jugendkammer des Landgerichts steht. Er soll am 8. Februar 2020 in Nürtingen auf ein Mitglied einer verfeindeten Gruppe eingestochen haben.

Nürtingen - Immer wieder sorgten in der Vergangenheit brutale Auseinandersetzungen meist polizeibekannter junger Männer im Landkreis Esslingen für Schlagzeilen. Vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart muss sich nun ein 19-Jähriger verantworten, der laut Staatsanwaltschaft in Nürtingen als Teil einer Gruppe mit einem Messer auf ein Mitglied einer verfeindeten Gruppierung eingestochen haben soll. Das Opfer überlebte den Angriff schwer verletzt und musste Notoperiert werden. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Angreifer den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben.

 

Mit dem Messer mehrfach zugestochen

Zusammen mit mehreren anderen Angreifern soll der Angeklagte am 8. Februar des vergangenen Jahres die Attacke verübt haben. Mit Messern und Schlagstöcken hatte sich die Gruppe laut Staatsanwaltschaft in einer Wohnung, zu welcher die jungen Männer mit meist kurdischer Herkunft Zugang hatten, auf die Attacke vorbereitet. Gegen 22 Uhr sollen sie dann in der Frickenhäuser Straße unweit der Mörikeschule in einem Durchgang zu einem Einkaufszentrum gezielt auf zwei junge Männer, 19 und 22 Jahre alt, losgegangen sein. Auf den jüngeren Geschädigten wurde mehrfach mit einem Messer eingestochen. Die Polizei hatte nach der Tat eine 16-köpfige Ermittlungsgruppe eingesetzt, um die Vorgänge aufzuklären.

Gegen andere Angreifer wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Dass das aktuelle Verfahren erst jetzt beginnt, hängt laut dem Sprecher des Landgerichts, Johannes Steinbach, mit einer aufwendigen Auswertung von DNA-Spuren zusammen, welche die Ermittler auf die Spur des Angeklagten führten. Seit Oktober ist der 19-Jährige in Untersuchungshaft.

Coronafall in der Justizvollzugsanstalt

Das Verfahren, das gegen die bereits verurteilten Mittäter geführt worden war, muss nun erneut aufgerollt werden. Es sind 25 Verhandlungstermine angesetzt. Zahlreiche Zeugen sollen gehört werden. Mit einem Urteil wird am 23. September gerechnet. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist allerdings ungewiss.

Bereits am zweiten Verhandlungstag, der am Montag hätte stattfinden sollen, geriet der Terminplan des Gerichts ins Wanken. Weil es in der Justizvollzugsanstalt, in welcher sich der Angeklagte derzeit befindet, einen Coronafall gegeben hat, wurde der Verhandlungstermin kurzfristig abgesagt.

Der Angeklagte schweigt

Ob im Laufe des umfangreichen Verfahrens die genauen Hintergründe der Tat ans Licht kommen, ist unklar. Der Angeklagte äußert sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Ein Motiv für den Angriff könnte laut des Sprechers des Landgerichts eine eingeschlagene Autoscheibe sein, die das Opfer vor dem Angriff in Nürtingen verursacht haben könnte. Die eingeschlagene Autoscheibe hätten die späteren Angreifer als Demütigung empfinden können. Hinzu komme, dass die Angreifer und ihre Opfer unterschiedlichen Strömungen innerhalb eines größeren kriminellen Netzwerkes, das aus der seit dem Jahr 2013 verbotenen Gruppe „Red Legion“ hervorgegangen ist, angehören sollen.

Der Nürtinger Messerangriff passt in eine Reihe von Vorfällen mit ähnlichem Muster, was in der Öffentlichkeit bereits als Bandenkrieg bezeichnet wurde. Am 6. November 2019 wäre ein Mann in einer Bar in der Nürtinger Altstadt bei einem geplanten Angriff mit einem Hammer beinahe getötet worden. Am 8. Februar 2020 folgte die nun erneut verhandelte Messerattacke, bevor es wenige Tage später, am Abend des 13. Februars 2020, zu einer weiteren Messerattacke sowie zur Abgabe eines Schusses aus einer Pistole in der Plochinger Innenstadt kam.