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Drei Männer erhalten Bewährung für einen Einbruch in einen Supermarkt. Ihre Geständnisse und die ansonsten guten Sozialprognosen waren für das milde Urteil ausschlaggebend.

Fellbach - Drei junge Männer, die heute 21, 22 und 24 Jahre alt sind, alle drei unbescholten und mit unauffälligen Biografien, kommen im März 2017 auf die Idee, in einen Fellbacher Supermarkt einzubrechen. Dort vermuteten sie an einem Sonntagabend die Einnahmen von zwei Tagen, zwischen 30 000 und 50 000 Euro. Der „gut geplante, große Coup“, wie es die Vorsitzende Richterin der 2. Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht bezeichnete, gelang. Unerkannt konnten die Täter entkommen. Doch zwei Jahre später endete das Bubenstück nun mit einem – milden – Urteil. Alle drei erhielten Bewährungsstrafen, der jüngste, zur Tatzeit 19 Jahre alt, sogar nach Jugendstrafrecht.

Schulden aus Spielsucht als Motiv

Auf die Spur des Trios war die Polizei über die Exfreundin des Jüngsten im Trio gekommen, der die Idee zu der Tat hatte. Die junge Frau galt als Intensivtäterin und stand unter Beobachtung der Polizei. So kam eins und eins zusammen, die drei wurden festgenommen, kamen aber bald wieder gegen Auflagen auf freien Fuß.

Der Grund für die Tat waren die Schulden des 21-Jährigen, der spielsüchtig ist. Mittlerweile gelte er als „trocken“. Vor zwei Jahren hatte er sich bei der jungen Frau Geld geliehen. Diese forderte den Betrag nachdrücklich zurück. Doch der junge Einzelhandelskaufmann, der bei der selben Supermarktkette arbeitete wie seine Mutter, konnte nicht zahlen. Da er wusste, dass seine Mutter einen Schlüssel zur Kasse ihres Marktes hatte, schmiedete er den Plan, dort einzubrechen.

Um von seiner Mutter abzulenken, fragte er einen Kumpel aus einem Fitnessstudio, ob er für ihn den Job übernehmen wolle. Dieser sagte zu, da ihn das Geld lockte und heuerte noch einen Kumpel an, der mit ihm in den Markt gehen sollte. Längere Zeit wurden Pläne geschmiedet, wie man vorgehen wollte. Der 21-Jährige selbst wollte nicht mitgehen, sondern sich an einer Tankstelle zur Tatzeit sehen lassen, um dort als Alibi von einer Überwachungskamera gefilmt zu werden. Nach einem ersten Anlauf, der misslang, weil den beiden Tätern die Nerven durchgingen, ging es am 5. März 2017 zur Sache.

Die beiden Einbrecher schlugen ein Fenster des Marktes ein und öffneten mit dem Schlüssel die Kasse. Zwei Geldtaschen mit rund 49 000 Euro nahmen sie mit, verloren jedoch eine Tasche mit 18 000 Euro auf dem Weg aus dem Supermarkt. Mit rund 20 000 Euro entkamen sie.

Milde Strafen durch Geständnisse

Dem Drahtzimmer logen sie vor, es sei viel weniger Beute gewesen als gedacht. Der 21-Jährige erhielt von ihnen gerade mal 3000 Euro. Sie selbst teilten sich den Rest, mit dem sie selbst Schulden beglichen und ansonsten über ihre Verhältnisse lebten. Einer der beiden spielte in einem Casino mit seinem Anteil, gewann und verlor. Das Gericht geht jedenfalls von einem Betrag von 20 000 Euro als Wertverfall aus, der eingezogen werden soll. Geld aus Straftaten wird beschlagnahmt.

Ohne die Geständnisse der drei Angeklagten hätte der Prozess vermutlich länger gedauert und sich komplizierter gestaltet. Die beiden Älteren hatten zudem an einem Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Marktbesitzer teilgenommen und versucht, den Schaden wiedergutzumachen. Die Sozialprognose sei zudem bei allen drei positiv, meint das Gericht.