Hatte gegen den Abriss der Seitenflügel erfolglos geklagt: Peter Dübbers, der Enkel des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofes Paul Bonatz. Jetzt geht die Klage in die zweite Instanz. Foto: dpa

Entscheidung im Urheberrechtsstreit um Teilabriss des Bonatzbaus erst am 20. Mai.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat am Donnerstag die erste Runde in der Auseinandersetzung zwischen dem Enkel des Hauptbahnhofs-Architekten Paul Bonatz und der Deutschen Bahn AG eingeläutet. Die Entscheidung über den Teilabriss des Hauptbahnhofs fällt am 20. Mai.

 

Die 17. Zivilkammer des Landgerichts ist zur Klärung der vom Bonatz-Enkel Peter Dübbers aufgeworfenen Urheberrechtsklage unters Dach des Oberlandesgerichts in die Archivstraße gezogen. Im historischen Gemäuer gibt es gleich neben der Bibliothek den größten Saal. Die 87 Plätze sind lange vor dem Prozessbeginn um 14 Uhr besetzt. Nur wer von den zahlreichen Ordnern ein handbeschriebenes Pappmärkchen ergattern kann, darf eintreten.

Unter die an ihren Buttons erkennbaren Gegner haben sich ein paar Bahn-Beschäftigte gemischt. Anfangs gibt es Zwischenrufe: "Lauter, wir verstehen nichts", beschweren sich die Stuttgart-21-Gegner. Der Vorsitzende Richter Bernd Rzymann folgt der Bitte, hebt die Stimme, macht aber auch unmissverständlich deutlich, dass er Tumult nicht tolerieren wird: "Dann wäre ich zu Maßnahmen gezwungen." Die Menge versteht - und folgt gespannt den Ausführungen der Anwälte.

Rzymann und seine Kollegen Gisela Borrmann und Thomas Klink stehen vor einer schwierigen Entscheidung zum Thema Urheberrecht. Kläger Peter Dübbers, selbst Architekt, will die zum Abriss vorgesehenen Seitenflügel und die Treppe in der großen Schalterhalle erhalten wissen. Die Bahn will Platz schaffen für den Durchgangsbahnhof des Architekten Christoph Ingenhoven.

"Der Hauptbahnhof genießt als Werk mit hoher Gestaltungshöhe einen besonderen Schutz, andererseits muss auch die Bahn mit ihrem Eigentum wirtschaftlich sinnvoll verfahren können", sagt Rzymann. Welche der Rechtspositionen schwerer wiegt, wollen die drei Berufsrichter in den nächsten vier Wochen beraten und entscheiden.