Nach Auswertung des Videomaterials ist sich ein Experte im Berufungsverfahren am Landgericht Stuttgart sicher, dass der 24-jährige Angeklagte in der Krawallnacht Polizisten attackiert und Geschäfte demoliert hat.
Ein 24-Jähriger muss sich am Stuttgarter Landgericht verantworten, weil er in der Krawallnacht, die sich vom 20. auf den 21. Juni 2020 in der Innenstadt ereignet hat, randaliert haben soll. Ihm wird vorgeworfen, Gegenstände in Richtung Polizisten geworfen und Schaufensterscheiben eingetreten zu haben. Auch wegen seiner Vorstrafen war der Angeklagte im Herbst 2022 am Amtsgericht Stuttgart zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt wollen. Er legte dagegen aber Rechtsmittel ein. Daher der aktuelle Prozess.
Auf die Spur des 24-Jährigen ist die Polizei gekommen, da es Hinweise gab, dass auch Personen aus der linksextremen Szene an den Ausschreitungen beteiligt waren. Im Anschluss wurden zahlreiche Videos von früheren Demos gesichtet, bei denen es zu Straftaten gekommen ist. Ähnliche Kleidung führte die Ermittler letztlich zum Angeklagten. Das Problem: Der Täter war in der Krawallnacht maskiert, hinterließ weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke. Am zweiten Verhandlungstag des Berufungsverfahrens kam daher Andreas Düring vom Münchner Institut für forensisches Sachverständigenwesen zu Wort. Er erstellt seit 2017 vermehrt Identifikationsgutachten und wurde im aktuellen Fall von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beauftragt.
Kein Wunschkandidat der Anthropologen
Obwohl der Experte mehrfach auf die schlechte Bildqualität der Videos hinwies, kam er zum Schluss, dass die Identität „hoch wahrscheinlich“ ist. Nach den Standards von Schwarzfischer ist in der forensischen Anthropologie die dritthöchste von neun Stufen erreicht, auf sie folgt „wahrscheinlich“ und „nicht entscheidbar“. Zwischen 8 und 30 Merkmale seien gefunden worden, sie würden reichen, um jemanden identifizieren zu können. „Ein anderer Gutachter könnte zu einer anderen Einschätzung kommen“, so Düring. Im vorliegenden Fall handele es sich nicht um den Wunschkandidaten des Anthropologen. „Man hat kein Bild von einem Ohr, aber immer wieder die gleichen Körpermerkmale und kommt so in einen Bereich, wo die Identifikation möglich ist.“
Beim Vergleich der Merkmale habe er kein Ausschlusskriterium – schon ein Unterschied würde reichen – gefunden, aber viele Übereinstimmungen entdeckt. Er zählt die Kopfform, den konvexen Nasenbogen und Abstände im Augenbereich auf. Mehr kann er vom Gesicht wegen der Sturmhaube und der unscharfen Bilder nicht erkennen. Aber auch der Torso und die Länge der Extremitäten würden passen. Der Angeklagte und der Täter in dem Video hätten leichte O-Beine, würden beim Gehen die Arme etwas abspreizen, die Schultern nach vorne kippen und den rechten Fuß leicht eindrehen.
Verteidigerin fehlen seltene Merkmale
Während der Staatsanwalt das Gutachten für sehr plausibel hielt, zweifelte es die Verteidigerin Mona Hammerschmidt an. Fehlinterpretationen seien möglich. Für eine hohe Identifikationswahrscheinlichkeit fehle ihr ein seltenes Merkmal. „Die Körperhaltung und die Bewegung können sich situationsbedingt ändern. Zum Beispiel unter Anspannung oder um imponieren zu wollen.“ Sie kritisiert auch, dass keine Körperhöhenanalyse, also eine Vergleichsmessung vor Ort stattgefunden habe. „Dass der Angeklagte und der Täter im Video mittelhoch und mittelbreit sind, ist mir zu wenig.“ Dementsprechend beantragte sie zum Ende des zweiten Verhandlungstag ein neues Gutachten.
Auf den laufenden Prozess wird diese Forderung wohl keinen Einfluss mehr haben, möglicherweise aber auf eine Revision. Bereits für Donnerstag, 28. September, werden die Plädoyers und das Urteil erwartet.