Ein 48 Jahre alter Mann und sein 18-jähriger Sohn sind die Hauptangeklagten in einem Prozess um einen tödlichen Fall von Selbstjustiz. Foto: dpa-Zentralbild

Eine junge Frau wird vergewaltigt, später ist der mutmaßliche Täter tot. Das Freiburger Landgericht verhandelt über einen Fall von tödlicher Selbstjustiz, Bruder und Vater des Mädchens stehen vor Gericht.

Freiburg - Im Prozess um einen tödlichen Fall von Selbstjustiz hat einer der beiden Hauptangeklagten bestritten, dass die Tat geplant war. Der 48-Jährige ließ über seinen Anwalt Klaus Malek am Montag vor dem Landgericht Freiburg eine Erklärung verlesen. Einen Tötungsplan habe es danach nicht gegeben. Sein Sohn habe spontan und aus freien Stücken gehandelt. Er sei kein Vater, der seinen Sohn zu Vergeltungsmaßnahmen zwinge. Die Staatsanwaltschaft halte ihn für einen „Patriarchen“, dies sei falsch. Den Vorwurf der Selbstjustiz wies er zurück.

 

Sein wegen Mordes mitangeklagter 18-jähriger Sohn werde sich vorerst weder zu seiner Person noch zu der Tat äußern, sagte sein Verteidiger Sebastian Glathe. In den Vernehmungen der Polizei hatte der zur Tatzeit 17-Jährige gestanden, im Sommer vergangenen Jahres in Neuenburg am Rhein bei Freiburg den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester in einen Hinterhalt gelockt und getötet haben. Das Opfer starb durch 23 Messerstiche.

Neben Vater und Sohn sitzen zwei mutmaßliche Komplizen, 19 Jahre und 21 Jahre alt, auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord sowie Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Das Urteil wird Mitte Juli erwartet

Der 21-Jährige sagte vor Gericht, der heute 18-jährige Hauptangeklagte habe nach der Vergewaltigung der Schwester immer wieder ein Messer - in einer Socke versteckt - bei sich getragen. „Er hat sich in Rage geredet, mir das Messer gezeigt und gesagt, er würde ihn umbringen“, sagte er. Das habe er aber bis zur Tat nicht ernst genommen. „Da war ich naiv.“

Beide zusammen hätten tagelang versucht, den mutmaßlichen Vergewaltiger zu finden. Die Familie habe aber nicht den Eindruck gemacht, als sei sie auf einer „Hetzjagd“. Die Polizei hatte den mutmaßlichen Vergewaltiger damals ebenfalls gesucht. Doch die Familie des Vergewaltigungsopfers war schneller - sie machte den 27-Jährigen über soziale Netzwerke im Internet ausfindig.

Der Prozess soll am nächsten Montag (27. April) fortgesetzt werden. Das Urteil wird Mitte Juli erwartet. Gehört werden sollen bis dahin 38 Zeugen und vier Sachverständige. Die Familie des getöteten tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. (Az.: 6 KLs 100 Js 18248/14).