Ein 31-Jähriger erwartet im Prozess wegen versuchten Totschlags in Geislingen das Urteil des Landgerichts Ulm. Foto: Brigitte Scheiffele

Das Opfer eines Messerangriffs in Geislingen macht dem mehrfach vorbestraften Angeklagten vor dem Landgericht Ulm ein weitreichendes Angebot – doch dieser lehnt ab.

Das letzte Wort vor dem Urteil in einem Strafprozess hat immer der Angeklagte. Das galt am Montagmorgen auch für den 31-jährigen Angeklagten im Prozess vor dem Landgericht Ulm wegen versuchten Totschlags in Geislingen. „Ich habe nichts zu sagen“, erklärte der Mann dabei, der zugibt, mit dem Messer auf seinen 43-jährigen Nachbarn im Treppenhaus eingestochen zu haben. Auf eine Entschuldigung verzichtete er damit weiterhin und vergab möglicherweise die Chance auf eine mildere Bestrafung. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre Haft, der Verteidiger zwei Jahre und sechs Monate.

 

Dabei hat der 43-jährige Geschädigte dem 31-Jährigen sogar während des Prozesses vorgeschlagen, die Sache zu vergessen. Die Voraussetzung: Der Angeklagte soll sich entschuldigen. „Noch nie zuvor habe ich gehört, dass ein Geschädigter einen Täter-Opfer-Ausgleich vorschlägt“, unterstrich die Nebenklageanwältin Corinna Nagel in ihrem Plädoyer. Doch der Angeklagte sei darauf gar nicht eingegangen, so Nagel.

Ehemaliges Mitglied der United Tribuns

„Sie scheinen ein Problem mit Gewalt zu haben“, erklärte die Anwältin dem Beschuldigten. Sie verwies auf sein umfangreiches Vorstrafenregister. Laut den Richtern stand der 31-Jährige seit 2008 etliche Male vor Gericht – auch wegen Gewaltdelikten. Das ehemalige Mitglied der mittlerweile verbotenen rockerähnlichen Gruppierung United Tribuns soll zum Beispiel 2015 in der damaligen Eislinger Diskothek Oak-Club einen Türsteher mit einer Pistole bedroht haben. Mehrere Male bekam er bereits eine Bewährungsstrafe. Laut Nagel gehe die Gerichtshilfe davon aus, dass er sein Gewaltproblem nach wie vor nicht einsehe.

Die Juristin schloss sich beim Strafmaß der Staatsanwältin an. Diese wog am Ende ihres Plädoyers positive wie negative Aspekte in Bezug auf den Angeklagten ab. „Gegen ihn spricht, dass er für sein junges Alter bereits viele Vorstrafen hat“, sagte sie. Dazu komme, dass der Geschädigte noch immer ein Taubheitsgefühl im Arm spüre. Für den Angeklagten spreche, dass er die äußeren Umstände der Tat zugebe und wohl durch die Beleidigung des Opfers gereizt worden sei. Die Staatsanwältin wertete die Tat weiter als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Mit der Gefängnisstrafe von fünf Jahren plädierte sie für das Mindeststrafmaß für versuchten Totschlag.

Ausgangspunkt des Streits soll laut Staatsanwaltschaft eine zerbrochene Scheibe der Eingangstür zum gemeinsamen Mietshaus gewesen sein. Der 31-Jährige habe den 43-Jährigen dabei fotografiert, wie er die Scherben zusammenkehrte, was diesen erzürnte. Nachdem der 43-Jährige den 31-Jährigen beleidigt haben soll, sei dieser mit einem Küchenmesser aus der Wohnung zurückgekehrt, mit dem er unvermittelt auf den Geschädigten eingestochen habe.

Keine akute Lebensgefahr

Der Angreifer hat mit dem Messer auf Bauch und Hals des Nachbarn gezielt, sagt das Opfer. Der 43-Jährige will die Stiche mit seinen Armen abgewehrt haben. Wie Rechtsmediziner Sebastian Kunz im Gericht berichtete, könne er auf den Fotos der Verletzungen vier bis sechs Stich- und Schnittwunden ausmachen. Die Wunden können laut Kunz zum einen tatsächlich vom Abwehren der Stiche von Hals und Bauch kommen. Zum anderen könnte der Angreifer aber auch direkt in den Arm des Geschädigten gestochen haben.

Akut lebensgefährlich waren die Stiche nicht, stellt Kunz fest. Hätte der Angreifer sein Opfer allerdings an der Oberarmarterie getroffen, hätte es potenziell tödlich sein können. Das betonte auch Nagel in ihrem Plädoyer. „Es war nicht beherrschbar, was da passierte“, erklärte sie. „Es ist nur dem Schicksal zu verdanken, dass es nicht noch schlimmer ausgegangen ist.“

Gezielte Stiche auf Bauch und Hals des Opfers?

Für Nebenklageanwältin Nagel und die Staatsanwältin sind die Aussagen des Opfers vor Gericht weitestgehend glaubhaft. Anders sieht das Jürgen Rechenberger, der Verteidiger des 31-Jährigen. Der 43-Jährige habe vor Gericht mehrmals nachweislich falsche Dinge gesagt. Er habe zum Beispiel abgestritten, den Angeklagten vor der Tat beleidigt zu haben, obwohl es dafür Zeugen gebe. „Es stellt sich die Frage, wie glaubhaft die Äußerungen des Geschädigten sind“, sagte der Anwalt. Da es für das Geschehen weiteren Zeugen gebe, könne man nicht beweisen, dass der 31-jährige Angeklagte auf Bauch und Hals gezielt habe. Rechenberger plädierte deshalb auf gefährliche Körperverletzung.

Nun müssen sich die Richter der Strafkammer eine Meinung bilden, denn sie haben vorerst wirklich das letzte Wort im Prozess. Das Urteil des Landgerichts wird am Freitag erwartet.