Im Januar sollen die Angeklagten eine Handgranate auf den Wachcontainer einer Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen geworfen haben. (Archivfoto) Foto: dpa

Sie sollen auf eine Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen eine Handgranate geworfen haben. Nun stehen in Konstanz sechs Angeklagte vor Gericht. Zwei von ihnen sagen aus – und verstricken sich in Widersprüche.

Konstanz - Im Prozess um den Handgranatenwurf auf den Wachcontainer einer Flüchtlingsunterkunft kommen Einzelheiten nur langsam ans Licht. Lediglich zwei der sechs Angeklagten machten am Donnerstag vor dem Landgericht Konstanz zunächst Angaben zur Tat - ihre Versionen deckten sich jedoch nicht in allen Teilen. Die Granate war am 29. Januar an dem Container in der Einrichtung in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) aufgeschlagen, aber nicht explodiert. Verletzt wurde niemand. Die Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 38 Jahren müssen sich unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten.

Als Tatmotiv gilt ein Konkurrenzkampf unter Sicherheitsfirmen. Zwei der Angeklagten hätten selbst ein Überwachungsunternehmen in Villingen betrieben, heißt es in der Anklage. Sie hätten die Aktion in Auftrag gegeben, um einen verloren gegangenen Bewachungsauftrag zurückzubekommen. Der Anschlag habe die Wachleute einschüchtern und zeigen sollen, dass die Konkurrenzfirma nicht zu einer ordentlichen Bewachung der Unterkunft in der Lage sei.

Angeklagter: „Die hätte nie losgehen können“

Einer der Angeklagten, die aus Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen und Rottweil stammen, gab am Donnerstag an, dass die Handgranate von ihm stamme. Er habe zu einem früheren Zeitpunkt zwei Stück für „Dekorations-Zwecke“ von einem Bekannten erhalten - sie seien aber nicht scharf gewesen. „Die hätte nie losgehen können“, sagte der 24-Jährige. Die Handgranate wurde später durch Spezialkräfte der Polizei kontrolliert gesprengt.

Der Vorfall in Villingen-Schwenningen hatte zu massiver Kritik an Sicherheitsunternehmen im Land geführt. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte nach dem Anschlag den Vertrag mit einem Unternehmen, das unter anderem in Villingen-Schwenningen zuständig war, gekündigt. Es bestanden „wesentliche Zweifel“ an der Zuverlässigkeit, hieß es bei der Behörde.

Sicherheitsunternehmen, die in Flüchtlingsunterkünften arbeiteten, würden in der Region noch stärker kontrolliert, sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums. „Es wurden weitere Regelungen zur Überprüfung und Kontrolle erstellt.“ Diese seien auch in neue Sicherheits-Dienstleistungsverträge aufgenommen worden. Überprüft werde beispielsweise, ob für die Mitarbeiter eine sogenannte „Zuverlässigkeitsbescheinigung“ vorliege, sagte der Sprecher weiter. In den Fällen, in denen die Bestätigung älter als 6 Monate sei, werde auch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis angefordert.