Ein Gutachter sieht bei dem ehemaligen Feuerwehrmann zwar ein gewisses Geltungsbedürfnis, aber kein für einen Brandstifter typisches Verhalten. Foto: dpa

Bei seiner beispiellosen Brandserie zwischen Backnang, Bietigheim und Bruchsal war der ehemalige Feuerwehrmann Ralf G. offenbar nicht nur auf eigene Faust unterwegs. Bei zumindest zwei Fällen wusste auch eine andere Person von den folgenschweren Brandstiftungen des 30-jährigen Müllers – weil der Unbekannte ihn im Auto zu seinem nächtlichen Tatort fuhr.

Heilbronn - Bei seiner beispiellosen Brand- serie zwischen Backnang, Bietigheim und Bruchsal war der ehemalige Feuerwehrmann Ralf G. offenbar nicht nur auf eigene Faust unterwegs. Bei zumindest zwei Fällen wusste auch eine andere Person von den folgenschweren Brandstiftungen des 30-jährigen Müllers – weil der Unbekannte ihn im Auto zu seinem nächtlichen Tatort fuhr.

Dieses überraschende Detail kam am Freitag im Prozess gegen den aus Affalterbach im Kreis Ludwigsburg stammenden Feuerteufel vor dem Heilbronner Schöffengericht zur Sprache. Auslöser war die Frage, ob der als Autonarr geltende Handwerker mit einigen Promille im Blut möglicherweise besonders gern gezündelt hat. Im von seiner Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf zum Prozessauftakt verlesenen Geständnis hatte der 30-Jährige angegeben, oft unter Einfluss von Alkohol zur Tat geschritten zu sein.

Allerdings hatten schon die Ermittler der Polizei erhebliche Zweifel an dieser These. Zum einen hatten die verdeckten Fahnder bei der Observation des bis zur Verhaftung in einem Mühlbetrieb in Bretten arbeitenden Manns keine auf Trunkenheit deutenden Beobachtungen gemacht. Auch die Kontrolle seiner Leberwerte wies den 30-Jährigen nicht als übermäßigen Trinker aus. Zum anderen mochten die Ermittler nicht so recht glauben, dass der bei der Feuerwehr in Affalterbach wegen Unpünktlichkeit und fehlendem Interesse ausgemusterte An-geklagte bei seinen nächtlichen Touren durch die Region seinen Führerschein durch Alkohol am Steuer in Gefahr brachte.

Des Rätsels Lösung: Zumindest in zwei Brandnächten hat sich Ralf G. einen Fahrdienst organisiert. Mit Chauffeur war der 30-Jährige etwa am 9. März 2013 in Bietigheim unterwegs. In dieser Nacht brannten nicht nur hochwertige Fahrzeuge, die bei einem Autohaus auf Käufer warteten. Mit seiner Zündelei bei der Zahntechnik-Firma Dürr Dental richtete der Feuerteufel allein einen Schaden von elf Millionen Euro an. In einer Bietigheimer Bar will Ralf G. vor der Tat „einige Cocktails“ konsumiert haben – dann fuhr ihn sein Mitwisser zum Tatort.

Um wen es sich bei dem Unbekannten handelt, wollte Ralf G. im Gerichtssaal nicht verraten. Er verweigerte in diesem Punkt die Aussage, um den Helfer nicht zu belasten. Möglicherweise handelt es sich um einen jüngeren Bruder. Schon bei einem Einbruch in ein Bruchsaler Autohaus war nicht nur der 30-Jährige, sondern auch ein Familienangehöriger erwischt worden. Weil die Ermittler aber keine eindeutige Verbindung zu den Brandstiftungen herstellen konnte, setzte sie das Duo wieder auf freien Fuß. Erst zwei Wochen später wurde Ralf G. bei der Zündelei an einem Pforzheimer Möbelhaus verhaftet – in diesem Fall auf frischer Tat.

Zum rätselhaften Motiv für die Brand-serie lieferte ein psychiatrischer Gutachter am Freitag einen ersten Erklärungsversuch: Der aus Weinsberg angereiste Seelenkundler sieht ein gewisses Geltungsbedürfnis bei dem im Alltag eher zurückhaltenden 30-Jährigen. Vorstellbar sei auch, dass er bei den Brandattacken ein Machtgefühl erlebt habe. Ein typischer Brandstifter allerdings sei der Affalterbacher nicht – schon weil er nach der Zündelei stets geflüchtet sei und sich auch nicht aus der Ferne an den lodernden Flammen ergötzt habe.

Ralf G. selbst sagte am dritten Verhandlungstag, dass er sich nach seinen Brandanschlägen „schlecht gefühlt“ habe. Das Ausmaß seiner Taten habe ihn schockiert, nur selten habe er die Medienberichte über die Anschläge verfolgt. Lange allerdings hielt das schlechte Gewissen nicht vor: Regel-mäßig überkam ihn bei seinen nächtlichen Touren das Bedürfnis, irgend etwas in Brand zu setzen. Ralf G. im Gerichtssaal: „In dem Moment war ich glücklich.“