Im zweiten Anlauf wollen Züricher Staatsanwälte den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith doch noch als Wirtschaftsspion verurteilen lassen. Er hat maßgeblich an der Aufdeckung von Cum-Ex-Machenschaften einer Schweizer Bank mitgewirkt.
Stuttgart/Zürich - Dieser Spionagekrimi schien im April 2019 vor dem Bezirksgericht Zürich ganz zu Ende. Das Verwirrspiel um seine Hauptfiguren – Staatsanwälte, Vertreter der Schweizer Privatbank Sarasin, der Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller sowie dessen Anwalt Eckart Seith – endete wie in einem mäßigen Plot. Der Stuttgarter Anwalt Seith sollte als Wirtschaftsspion ins Gefängnis. Doch das Gericht wies diesen zentralen Teil der Klage sehr deutlich ab.
Der Justizfall geriet in Vergessenheit. Öffentlich unbemerkt schrieb die Züricher Staatsanwaltschaft III, zuständig für Wirtschaftskriminalität, allerdings an einer Fortsetzung. Sie besteht in einer Neuauflage des Spionageprozesses vor nächsthöherer Instanz. Diesen Mittwoch und Donnerstag verhandelt das Obergericht Zürich erneut gegen Seith und zwei Whistleblower wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats und des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zugunsten der Bundesrepublik Deutschland. Seiths Kommentar: „Das Strafverfahren ist wirklich ausschließlich politisch motiviert.“ Es gehe wohl „um den Schutz der Schweizer Finanzindustrie“, selbst wenn diese „schwere Straftaten begangen hat“.
Seit 2012 ein Fall für die Gerichte
Rückblende: Im Jahr 2012 übernimmt Seith das Mandat für den Drogerieunternehmer Müller. Dieser hatte der Sarasin-Bank 45 Millionen Euro zur schnellen Vermehrung anvertraut. Was dem Ulmer verschwiegen wurde: Die Bank leitete die Millionen, wie auch das Geld anderer deutscher Großanleger, in einen Luxemburger Fond weiter, der seine Profite mit illegalen Cum-Ex-Geschäften machte. Als der Schwindel in Deutschland aufflog, klappte der Fond in sich zusammen. Die Einlagen aber waren verschwunden.
Seith hat damals Glück. Bernhard V., im Jahr 2013 Kundenberater von Sarasin, sowie der damalige Compliance-Chef der Bank, Volker S., händigen ihm ein internes Gutachten der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer aus. Freshfields warnt die Bank darin, dass Cum-Ex-Geschäfte, bei denen eine einmal abgeführte Kapitalertragsteuer auf Aktiengeschäfte mehrfach vom deutschen Fiskus zurückgefordert wird, sehr wahrscheinlich illegal sind. Im Papier steht auch, dass Erwin Müller beim Erstkontakt eine klare Falschberatung erhielt.
Zürich dreht den Betrugsvorwurf um
Die Züricher Staatsanwaltschaft wird später vergeblich behaupten, Seith habe für das Gutachten Geld an die Informanten gezahlt. Und dass er versucht habe, mit einer ihm ebenfalls übergebenen „kleinen Kundenliste“ der Bank weitere Mandantschaft zu gewinnen und Kasse zu machen.
Seith tut seinerzeit etwas ganz anderes. Für Müller gewinnt er mit den Freshfields-Papieren einen Schadenersatzprozess vor dem Landgericht Ulm und später dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sarasin muss das Geld nebst Zinsen zurückzahlen – insgesamt 56 Millionen Euro. In Kopie sendet der Stuttgarter sein brisantes Material außerdem an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Staatsanwaltschaft Köln – und die Staatsanwaltschaft Zürich. Seith gehört damit zu denjenigen, die in Deutschland die Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals wesentlich mitbewirken. Die Züricher Justiz allerdings ermittelt keineswegs gegen die Sarasin-Bank. Sie beginnt stattdessen mit der beharrlichen Strafverfolgung Seiths und seiner Informanten.
Der große Drahtzieher sitzt in Auslieferungshaft
Der ganz große Ton wird auch jetzt wieder in der „Berufungserklärung“ fürs Obergericht angeschlagen. „Würden Schweizer Unternehmen bei laufenden Gerichtsverfahren sukzessiv durch ausländische Unternehmen ausgekundschaftet, insbesondere um die Anwaltskorrespondenz zu erhalten, wären die nationale Wirtschaft und Sicherheit gefährdet“, so die Staatsanwaltschaft. Übers illegale Treiben der Sarasin-Bank dagegen erneut kein Wort. Die unbeirrte Wiederholung dieser Rechtshaltung ist auch deswegen erstaunlich, weil sich seit 2019 Entscheidendes bei der Cum-Ex-Aufklärung getan hat.
So stellte im vergangenen Juli der deutsche Bundesgerichtshof fest, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften zulasten der deutschen Steuerzahler um strafbare Steuerhinterziehung handelt und nicht etwa um die Ausnutzung einer Gesetzeslücke. Von der Nutzung legaler Steuerschlupflöcher hatte indessen stets auch der deutsche Erfinder des Betrugsmodells, Hanno Berger, geredet. Jahrelang lebte er unbehelligt im Kanton Graubünden. Am 7. Juli endlich, praktisch gleichzeitig mit dem BGH-Urteil, nahmen ihn Schweizer Behörden fest. Sie reagierten damit auf einen deutschen Auslieferungsantrag. Aus dem Abschiebegefängnis heraus versucht Berger derzeit noch, den Vollzug zu verhindern.
Seith will Freispruch und Schadenersatz
Seith, so die aktuelle Strafforderung, soll dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, Volker S. drei Jahre und zehn Monate, Bernhard V. drei Jahre. Allerdings haben auch die drei Männer Berufung eingelegt. Seith gilt seit 2019 in der Schweiz als vorbestraft – wegen „der Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen“. Volker S., der über Monate in Haft saß, war tatsächlich als Spion verurteilt worden. Bernhard V. beging laut Gericht Geheimnisverrat, weil er Bankunterlagen an deutsche Medien weitergab. Der Schweizer Staat, sagt Anwalt Seith, sei ihnen allen Freisprüche und Schadenersatz schuldig.