Landgericht Ulm verurteilte Geiselnehmer zu langjähriger Haftstrafe Foto: StN

Wegen Geiselnahme und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht Ulm am Donnerstag einen 29-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt.

Ulm/Geislingen - Wegen Geiselnahme und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht Ulm am Donnerstag einen 29-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Opfer des Angeklagten sind dessen frühere Lebensgefährtin sowie deren Schwester gewesen. Das Motiv: Rache, Verzweiflung und der Kampf um das Besuchsrecht seiner Tochter.

Zur Trennung zwischen dem damals 28-Jährigen und seiner Lebensgefährtin war es im Juli 2013 gekommen. Es gab Streit um das gemeinsame Kind, nur einen Monat später kam es zu einem Angriff des Mannes auf die Frau. Die Folge war ein gerichtlich verhängtes Annäherungsverbot. Der Vater verlor das Sorgerecht. Die folgenden Monate stellte sich Richter Thomas Keckeisen als eine Zeit vor, in der in dem Mann die Wut immer weiter wuchs: „Er hatte Tötungsfantasien.“ Wohnsitzlos geworden, ohne Arbeit und Einkommen, schmiedete der Mann einen Racheplan, den er am 15. April auszuführen begann. Er verschaffte sich Zugang zur Wohnung der Schwester seiner Ex-Lebensgefährtin in Geislingen. Dabei hatte er eine Armbrust, einen Schlagstock, Messer, Säure, selber gebaute Bombenattrappen und eine Maske. Der 29-Jährige überwältigte die Frau. Sein Plan: Sie sollte unter der Drohkulisse dazu gebracht werden, die eigene Schwester zu sich zu locken. Drei Tage hielt die Frau stand, dann war ihr Widerstand gebrochen. Die unter einem Vorwand bestellte Schwester erschien in der Wohnung. Es kam zu einem Kampf, wegen des lauten Geschreis mischten sich Nachbarn ein. Die Frauen konnten fliehen, der 29-Jährige stellte sich bald der Polizei.

Die detaillierte Planung und die lange Dauer der Geiselnahme belasteten den Angeklagten schwer, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Dennoch blieb er deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die zwölfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte. „Man wird diesem Fall nicht gerecht, wenn man nicht auch die Gewalterfahrungen durch die Eltern berücksichtigt.“ Die Familie des Geiselnehmers war vor dem Bürgerkrieg in Sri Lanka nach Deutschland geflüchtet. Der Vater gab in der Familie eine „archaische Struktur“ vor, schlug, trank, bis sich die Ehefrau von ihm trennte. Der Mann starb später im Vollrausch. Als Kind kam der heute 29-Jährige in ein Heim. Danach handelte er mit Drogen.

Richter Keckeisen deutete an, dass der Angeklagte nach Verbüßung einer gewissen Haftzeit wohl die Abschiebung nach Sri Lanka zu erwarten habe.