Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 42-jährigen Taschendieb zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen deutschlandweiter Taten – unter anderem in Weissach.
Ein 42-jähriger Mann muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er zusammen mit einer Komplizin älteren Frauen und Männern mit Trickdiebstählen Geldbeutel entwendet und einen Gesamtschaden von gut 11 800 Euro verursacht hat. Mit dem Urteil blieb die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren für ausreichend erachtet.