Das Landgericht in Konstanz, an dem der Fall verhandelt wurde. Foto: dpa

Ein Mann aus der Nähe von Stuttgart hat seine Ehefrau erwürgt. In Konstanz wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil das Gericht die Tat als Affekthandlung sah.

Konstanz - Weil er seine Ehefrau erwürgt hat, muss ein Mann für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der geständige Angeklagte hatte vom Sachverständigen vor dem Landgericht Konstanz eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt bekommen, wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mitteilte (Az.: 9 Ks 40 Js 177 68/18).

Die Frau des 41-jährigen Deutschen sei seit Jahren psychisch krank gewesen. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach verweigerte sie jede Behandlung, obwohl sich die Krankheit verschlimmerte. „Der Angeklagte versuchte, ihr alles recht zu machen, um Ausraster der Frau zu vermeiden“. Am Geburtstag der 39-Jährigen sei die Situation eskaliert - nach Ansicht des Gerichts geschah die Tötung im Affekt.

Ehemann rief nach Tötung die Polizei

Der 41-Jährige wurde am Dienstag wegen eines minder schweren Falls des Totschlags verurteilt. Dieser liegt vor, wenn der Täter durch Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem Getöteten gereizt und zur Tat hingerissen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach der Tat in Stockach (Landkreis Konstanz) hatte der Angeklagte die Polizei verständigt und ein Geständnis abgelegt. Das Paar aus der Nähe von Stuttgart war Mitte Juli an den Bodensee zur einer Angehörigen gereist, um den Geburtstag der Frau dort zu feiern.