Muss die Krankenkasse die Entfernung von Brüsten bei nicht-binären Personen bezahlen? Darum ging es vor dem Landessozialgericht (Symbolbild). Foto: imago images/Westend61/VITTA GALLERY via www.imago-images.de

Ein nicht-binärer Mensch aus Baden-Württemberg geht nun bis vor das Bundessozialgericht. Es geht um die Bezahlung einer Brustamputation. Der Fall könnte für viele Betroffene entscheidend werden.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten einer operativen Brustentfernung bei nicht-binären Menschen zu tragen. Als nicht-binär werden Menschen bezeichnet, die sich weder als Frau noch als Mann identifizieren. Die Argumentation der Richter aus Stuttgart: Bei ihnen gebe es kein typisches geschlechterbezogenes Erscheinungsbild. Die Anwältin der klagenden Person will Revision einlegen.