Direkt hinter den Sportplätzen des Schwarzwaldstadions ist Maria L. ihrem Mörder begegnet. Die Büsche zur Dreisam hat die Spurensicherung abgeräumt. Foto: dpa

Der mutmaßliche Mörder der Studentin Maria L. ist gezielt und brutal vorgegangen, sagt der Gerichtsmediziner im Freiburger Mordprozess. Zum Schluss sei sie bewusstlos, aber noch atmend in der knietiefen Dreisam abgelegt worden – und ertrunken.

Freiburg - Das Martyrium der 19-jährigen Studentin Maria L., die im Oktober 2016 an der Freiburger Dreisam vergewaltigt und ermordet worden ist, dürfte mehr als eine Stunde gedauert haben. So lange habe sich der mutmaßliche Täter am Tatort aufgehalten, sagte die Vorsitzende Richterin im Mordprozess gegen Hussein K. Sie verwies dabei auf eine Handy-Auswertung der Polizei.

Detailliert berichtete am Dienstag der Chef der Freiburger Rechtsmedizin, Stefan Pollack, in seinem forensischen Gutachten vom vermutlichen Todeskampf der jungen Frau. Neben Würgemalen am Hals habe ihr Körper auch zahlreiche Kratzwunden aufgewiesen. „Ein Teil des Kampfes könnte im Dornengestrüpp stattgefunden haben“, sagte Pollack. Im Gestrüpp zwischen einem Fahrradweg und der Dreisam hatte die Spurensicherung ein überlanges, auffällig blondiertes Haar gefunden. Für die Ermittler war es die entscheidende Spur.

Das Opfer atmete deutlich, sagt der Gutachter

Zum Prozessauftakt im September hatte der Angeklagte die Tat zugegeben. Er habe jedoch im Affekt gehandelt. Als er die Frau in der knietiefen Dreisam abgelegt habe, wo sie ertrank, habe er geglaubt, sie sei schon tot. Dem widersprach der Sachverständige. Das Würgen habe zwar nach wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit des Opfers geführt, tödlich sei es aber nicht gewesen. Das hätte auch der Angeklagte merken müssen. Die Ertrinkungsbefunde deuteten auf eine volle Atemtätigkeit hin, sagte Pollack.

Zuvor hatte das Gericht einen Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage abgelehnt, die Öffentlichkeit während der Ausführungen des Mediziners auszuschließen. Das Interesse der Öffentlichkeit sei in diesem Fall höher zu bewerten als der Schutz der Familie des Opfers, sagte die Richterin. Gleichwohl finden die für den 9. März geplanten Plädoyers wohl hinter verschlossener Tür statt. Dies ergibt sich aus der Strafprozessordnung. Denn zu Beginn des Prozesses war die Öffentlichkeit schon einmal kurz ausgeschlossen worden – damals auf Wunsch der Verteidigung.

Die Tat ist Hussein K. nicht anzumerken

Vor den Plädoyers werden weitere Zeugen, der psychiatrische Gutachter und eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe erwartet. Interessante Einblicke in das Seelenleben des Angeklagten bot am Dienstag die Aussage eines Polizisten, der das Handy des Angeklagten ausgewertet hatte. Innerhalb weniger Wochen vor und nach der Tat habe Hussein K. 50 000 Fotos und Videos darauf gespeichert, darunter auch viele Selfies. Auch in den Tagen nach der Tat sei er darauf in gelöster Stimmung zu erkennen.

„Man hat nicht den Eindruck, dass ihm die Tat nachgegangen ist“, sagte der Ermittler. Einzig die Frisur unterscheide sich. Nach der Tat hat Hussein K. seinen blondierten Zopf abgeschnitten.