Vor dem Landgericht Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen einen 31-Jährigen auf eine Gefängnisstrafe von neun Jahren plädiert.
Einem 31-jährigen Mann, der zuletzt in Bietigheim-Bissingen gewohnt hatte, droht wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung ein langer Gefängnisaufenthalt. Im Prozess um zwei Überfälle auf Sparkassen in Korntal-Münchingen und Ingersheim mit knapp 200 000 Euro Beute im vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft für den geständigen Mann eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert. Nicht viel weniger verlangte die Nebenklage, die auf eine Gefängnisstrafe von acht Jahren und vier Monaten plädierte. Der Verteidiger des Angeklagten hielt eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten für angemessen.
Die Staatsanwaltschaft sah es – nicht zuletzt auf Grund des Geständnisses des Angeklagten – als erwiesen an, dass der 31-Jährige Ende Februar vergangenen Jahres mit Sonnenbrille und Halstuch maskiert an der Hintertür einer Sparkasse in Korntal-Münchingen geklingelt hatte. Als ihm eine Bankangestellte arglos öffnete, habe er sie mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern bedroht. Mit den Worten „Macht alles, was ich sage, dann passiert euch nichts“ hat er laut Staatsanwalt eine Kollegin veranlasst, in den mit einer biometrischen Schleuse gesicherten Tresorraum zu gehen und ihm das vorhandene Bargeld auszuhändigen. Seine Beute dabei: 89 500 Euro.
Bankangestellte mit dem Messer bedroht
Nach dem gleichen Muster habe er im September eine Sparkassenfiliale in Ingersheim überfallen, diesmal erbeutete er sogar 104 500 Euro. Der Clou dabei: Er wusste sehr genau um die Sicherheitsmaßnahmen der Sparkasse, da er bei dieser zwei Jahre zuvor eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hatte.
Es ist die einzige Ausbildung, die der 31-Jährige nach eigenen Angaben zu Ende gebracht hatte. Zuvor hatte er vier Semester Bauingenieurwesen in Aachen und Stuttgart studiert und fünf Semester auf Lehramt an Gymnasien an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg. „Ich hatte Angst vor dem Examen“, hatte der Angeklagte am ersten Prozesstag die beiden Studienabbrüche erklärt. In der Folge hatte er versucht, sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten.
Teufelskreis durch Spielsucht
Das Motiv für die Taten sieht die Staatsanwaltschaft in der Spielsucht des Angeklagten. Dies hatte der 31-Jährige am ersten Prozesstag ebenfalls freimütig eingeräumt und seinen Schuldenstand auf mehr als 50 000 Euro beziffert. Er hatte erklärt, dass er seit seinem 18. Lebensjahr Geld bei Sportwetten einsetze, in den letzten beiden Jahren sei „das Ganze ein bisschen eskaliert“. An jedem Wochenende habe er zwischen 2000 und 5000 Euro eingesetzt, um seine aufgelaufenen Schulden zu tilgen. „Er steckte in einem Teufelskreis, aus dem er nicht mehr herauskam“, erklärte Rechtsanwalt Lars Middendorf in seinem Schlussplädoyer.
Im Rahmen seiner Gelegenheitsjobs war der 31-Jährige auch mit einer Möbelmontagefirma in Kornwestheim in Kontakt gekommen. Rund um deren Geschäfte läuft am Landgericht Stuttgart ein eigener Prozess um Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe. In diesem Prozess sind noch Verhandlungstage bis in den Juni hinein terminiert, dort ist der 31-Jährige einer von vier Angeklagten. Auch zu diesem Komplex hatte sich der 31-Jährige geäußert: Er habe sich 2022 als Betreiber einer Palettenfirma selbstständig gemacht. „Ich war aber eigentlich nur der Strohmann und habe Bargeld von der Bank abgehoben und weitergegeben“, hatte er seine Tätigkeit beschrieben. Später habe er auch Scheinrechnungen für angeblich gestelltes Personal ausgestellt.
Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe
Im Frühjahr 2023 habe er alles über eine neue Firma auf legalem Weg machen wollen, sei von mehreren Banken aber wegen eines Kredits über 30 000 Euro stets hingehalten worden. Nachdem er eine schriftliche Kreditzusage hatte, habe er sich das Geld vom Inhaber der Möbelmontagefirma in bar geliehen. Da er den Kredit am Ende nicht bekam und das geliehene Geld verspielte, sei er weiter in die Schuldenspirale geraten.
Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.