Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wegen widersprüchlicher Aussagen ist ein Kurierfahrer freigesprochen worden Foto: dpa

Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses musste sich ein 60-jähriger Kurierfahrer vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten. Eine Anwohnerin hatte ihn angezeigt, weil er auf einem Parkplatz in seinem Fahrzeug von außen sichtbar „unten rum entblößt“ gewesen sei und onaniert habe.

Winnenden - Erregung öffentlichen Ärgernisses, so hat die Anklage gelautet, wegen der sich ein 60-jähriger Kurierfahrer aus dem Nürnberger Raum vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten musste. Eine Anwohnerin einer Winnender Tankstelle, auf der er im September 2014 in seinem Fahrzeug übernachtet hat, hatte den Mann angezeigt, weil er von außen sichtbar „unten rum entblößt“ gewesen sei und „sich einen runtergeholt“ habe. Er habe nur im Auto mit einem Teppich zugedeckt geschlafen, versicherte wiederum der 60-Jährige und bestritt jegliche Art des Exhibitionismus.

Klar war, dass der 60-Jährige in jener Nacht auf dem Parkplatz der Tankstelle an der Waiblinger Straße in seinem Ford Kombi mit dem Einverständnis des Tankstellenbetreibers übernachtet hat. Der Grund war eine anstehende Kurierfahrt nach Frankreich. Die junge Frau, die damals in der Nacht die Polizei gerufen hat, sagte als Zeugin aus, sie habe gegen Mitternacht am Fenster eine Zigarette geraucht. Dabei sei ihr der Übernachtungsgast aufgefallen. Im Auto sei die Innenbeleuchtung an gewesen, und sie habe gesehen, wie der Insasse onanierte und dabei mit einer Hand noch Zeichen gegeben habe – nach ihrer Ansicht wohl eine Aufforderung an sie, zu ihm zu kommen.

Die Polizisten, die gegen 0.30 Uhr am Ort des vermeintlichen Ärgernisses ankamen, fanden den Fahrer zugedeckt und komplett bekleidet vor. Mit einer Kamera haben sie Bilder gemacht, um nachvollziehen zu können, ob der Mann tatsächlich von jenem Dachfenster durch das Beifahrerfenster hindurch zu sehen war. Je nach Sitzposition auf dem nach hinten gekippten Fahrersitz hätte dies der Fall sein können – oder eben auch nicht.

„Er war untenrum entblößt“

Der Grund dafür, das selbst der Staatsanwalt am Ende einen Freispruch beantragte, lag letztlich aber eher an den Widersprüchlichkeiten in den Aussagen der Zeugin. Gegenüber der Polizei hatte sie gesagt, der Autoinsasse sei nackt gewesen. Vor Gericht lautete ihre Aussage dann lediglich: „Er war untenrum entblößt.“

Auf nähere Nachfragen konnte sie wenig zu der Art der vermeintlichen sexuellen Manipulationen sagen. Es sei für sie eben klar gewesen sei, dass da einer onaniere. Beobachtet habe sie den Übernachtungsgast im Übrigen schon öfter. Er habe – was der Angeklagte bestätigt – zuvor mindestens weitere dreimal auf dem Parkplatz übernachtet. Auch da habe er „an sich rumgemacht“. Warum sie denn nicht bereits früher die Polizei gerufen habe, fragte der Staatsanwalt. Die Antwort: „So leicht zeige ich niemanden an.“

Die angeklagten Sachverhalte seien nicht nachweisbar, stellte schließlich der Staatsanwalt fest und beantragte Freispruch. Die Aussagen der Zeugin seien einfach zu ungenau und widersprüchlich, um sie als Nachweis akzeptieren zu können. Dem Antrag des Staatsanwalts schloss sich Richterin Christel Dozauer in ihrem Urteil an, nachdem der Angeklagte auf ein Plädoyer verzichtet hatte. Sein Kommentar: „Das Ganze war für mich ein Dreivierteljahr lang ein Albtraum.“