Das Urteil am Landgericht Stuttgart wird für den 28. April erwartet. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Eine Frau soll in Esslingen ihren Lebensgefährten mit einem Messer angegriffen haben. Jetzt hat der Prozess am Landgericht in Stuttgart begonnen.

Am Abend des vergangenen 2. September eskalierte ein Streit zwischen einer 37-Jährigen und ihrem damaligen Lebensgefährten in einer Wohnung in Esslingen. Am Ende trugen beide Stichverletzungen davon. Dem Mann wurde im Zuge der Auseinandersetzung seitlich mit einem Küchenmesser in den Oberkörper gestochen. Nur durch Zufall wurden dabei keine inneren Organe verletzt. Die Frau trug eine Wunde am Oberschenkel davon. Wer zuerst auf wen eingestochen hat, darüber gehen die Aussagen auseinander. Die Frau wurde kurz nach der Auseinandersetzung festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.

Die Angeklagte hatte einen Wert von 1,51 Promille

Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stuttgart verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Darin beschuldigte er die zum Tatzeitpunkt betrunkene Angeklagte (1,51 Promille), zuerst auf ihren Lebensgefährten mit dem zwölf Zentimeter langen Küchenmesser eingestochen zu haben. Die Folge sei eine sechs Zentimeter tiefe und drei Zentimeter breite Wunde gewesen. Die Milz des Mannes sei nur knapp verfehlt worden. Der Mann habe sich das in seinem Körper steckende Messer selbst herausgezogen und anschließend der Angeklagten in den Oberschenkel gestochen.

Die Angeklagte selbst sagte jedoch, dass sie zunächst von ihrem Lebensgefährten angegriffen worden sei. Es sei immer wieder zu Konflikten gekommen. „Das hat schon früh in der Beziehung angefangen“, berichtete sie. Allerdings habe es vor dem Tattag keine Handgreiflichkeiten gegeben. Im August verschärften sich die schwierigen Lebensverhältnisse – seit ihrer Jugend hatte die Frau mit Alkohol- und psychischen Problemen zu kämpfen – erneut. Einige Tage vor der Tat war der Sohn vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem ein lautstark mit einem Bekannten ausgetragener Streit auf offener Straße zu einem Polizeieinsatz geführt hatte. Anschließend habe sie ihre Hausärztin um eine Überweisung in eine psychiatrische Klinik gebeten, berichtete die 37-Jährige.

Der Lebensgefährte soll sich wegen nicht erledigter Hausarbeit geärgert haben

Am Tattag herrschte aber nicht allein wegen der Inobhutnahme des Kindes dicke Luft zwischen der Frau und ihrem Lebensgefährten. „Es war klar, dass es Krach geben würde“, sagte die Angeklagte. Der Freund sei verärgert gewesen, weil sie betrunken gewesen sei und sich nicht um die Hausarbeit gekümmert habe, erinnerte sich die Angeklagte. Er habe sie gestoßen, sodass sie hingefallen sei. Es sei zum Gerangel gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den Mann gebissen zu haben. Die Angeklagte wiederum erklärte, gewürgt und ins Gesicht geschlagen worden zu sein. „Das ging über zwei Stunden“, so die Frau.

Dann kam das Messer zum Einsatz. Der Mann habe sie zuerst in den Oberschenkel gestochen, beteuerte die Frau. Anschließend sei das Messer auf den Boden gefallen, sie habe es gegriffen und zugestochen. „Ich wollte nur aus der Situation raus“, sagte sie. Danach habe der Mann die Wohnung verlassen. Sie habe sich dann an Nachbarn mit der Bitte um einen Notruf gewandt. Der Prozess wird fortgesetzt.