Hier findet der Goldschmugel-Prozess statt: Landgericht Stuttgart Foto: Jacqueline Fritsch/Jacqueline Fritsch

Zu dement ist ein 75-Jähriger Angeklagter laut seinen Anwälten für einen Prozess. Nun haben sie mit massivem Druck erreicht, dass er aus der Haft ins Justizkrankenhaus kam.

Im Tauziehen um einen offenbar demenzkranken Angeklagten in einem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hat das Justizministerium eingelenkt: Nach massivem Druck der Verteidiger wurde der 75-Jährige jetzt aus der Haft in Stuttgart-Stammheim in das Justizkrankenhaus Hohenasperg verlegt. Damit wurde eine entsprechende Zusage an die Anwälte erfüllt, die zuletzt mit einer Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gedroht hatten.

 

Verteidiger sprechen von Justizskandal

Eine Sprecherin des für den Justizvollzug zuständigen Ressorts von Marion Gentges (CDU) teilte mit, die Verlegung diene der „weiteren Diagnostik“ einer Demenz. „Die bisherige medizinische Behandlung in der Justizvollzugsanstalt erfolgte symptomorientiert und fachgerecht“, fügte sie hinzu. Die Verteidiger hatten dagegen wiederholt beanstandet, ihr Mandant erhalte nicht die erforderliche Behandlung; die Demenz schreite daher unaufhaltsam fort. In der Sache hatten sie sich auch an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt.

Die Anwälte Stefan Schäfer und Alfred Dierlamm sprechen seit längerem von einem „Justizskandal“: Wegen angeblichen Goldschmuggels werde einem kranken Mann der Prozess gemacht, der dem komplexen Verfahren gar nicht mehr folgen könne; aufgrund seiner Demenz sei eine Verteidigung ihres Mandanten kaum noch möglich.

Die zuständige Strafkammer ist der Argumentation, der 75-Jährige sei nicht verhandlungsfähig, bisher dagegen nicht gefolgt. In dem aufwendigen Verfahren hat sie weitere Termine angesetzt, es könnte noch bis in den Juli hinein andauern.

Mit der Erkrankung des einstigen Firmenchefs sind derweil immer mehr Ärzte und Gutachter befasst. Unter Verweis auf einen renommierten Neurologen hatten die Anwälte beantragt, das Verfahren einzustellen. Die Kammer zog eine rechtsmedizinische Sachverständige hinzu, die seither regelmäßig an der Verhandlung teilnimmt; sie hält den Mann für verhandlungsfähig. Zu diesem Ergebnis kam auch ein weiterer, vom Gericht bestellter Sachverständiger: Er könne eine Demenz nicht ausschließen, aber der Angeklagte sei in der Lage, dem Verfahren zu folgen. Die Verteidiger werfen beiden Experten vor, sich nicht eingehend mit ihrem Mandanten befasst zu haben; vielmehr stützten sie sich auf eine fragwürdige „Ferndiagnose“. Gegen die Frau haben sie daher eine Beschwerde bei der Ärztekammer erhoben.

Weiterer Arzt diagnostiziert Demenz

Auf Veranlassung der Justizvollzugsanstalt wurde der Mann laut den Anwälten von einem weiteren Arzt untersucht, der ebenfalls eine Demenz bestätigt habe. Sein Zustand, befand dieser, habe sich in den vergangenen Monaten deutlich verschlechtert. Das Gutachten des Neurologen sei ihm zuvor nicht bekannt gewesen. Er sehe seine Befunde darin bestätigt, sagte er nach der Kenntnisnahme.