Die Staatsanwältin hält die Anklagevorwürfe in weiten Teilen für erwiesen Foto: imago images

Ein 29-Jähriger soll wegen fünf Straftaten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für fast vier Jahre ins Gefängnis. Unter anderem soll er eine brennende Zigarette auf dem nackten Rücken seiner Freundin ausgedrückt haben.

Überaus unterschiedlich haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die angemessene Strafe für einen 29-Jährigen eingeschätzt, der sich wegen fünf Straftaten aus den Jahren 2019 und 2020 vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten muss. Wegen erwiesenen Rauschgifthandels, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl und Nötigung plädierte Staatsanwältin Laura Schubert auf eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Gunnar Stuhlmann hielt eine Bewährungsstrafe für den „vorbildlichen Angeklagten“ für ausreichend.