Viel Polizei vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt Foto: Sebastian Steegmüller

Zwei Männer sollen im Frühjahr 2020 am Rande der „8. Mahnwache für das Grundgesetz“ Teilnehmer attackiert haben. Jetzt wurden sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Vor knapp vier Jahren ist es am Rande einer Demo gegen Coronabeschränkungen auf dem Cannstatter Wasen zu Ausschreitungen gekommen, zwei Männer mussten sich am vergangenen Montag für die Taten am Amtsgericht Bad Cannstatt verantworten. Die Angeklagten wurden in vier Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung und in fünf Fällen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt.