Das Amtsgericht Bad Cannstatt Foto: Sebastian Steegmüller

Ein 21 Jahre alter Mann ist in vier Fällen der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Durch sein Geständnis blieb den Opfern die Aussage eigentlich erspart. Eine Geschädigte wollte aber ganz bewusst in den Zeugenstand.

„Nein heißt Nein.“ Mit diesen Worten wandte sich der Richter am Amtsgericht Bad Cannstatt bei der Urteilsverkündung in Richtung des 21 Jahre alten Angeklagten. „Und das kann alles Mögliche bedeuten: mit dir überhaupt nicht, mit dir heute nicht, so nicht oder auch hier nicht. All das gilt und all das müssen Sie beachten – und das haben Sie nicht beachtet.“ Wegen Vergewaltigung in vier Fällen ist der junge Mann vor dem Jugendschöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 6250 Euro verurteilt wurde. Außerdem wurde eine Sexualtherapie angeordnet.

 

Der Angeklagte sei nicht der maskierte Unbekannte gewesen, der seinen Opfern im Wald auflauert, sondern habe als Freund das Vertrauen der verletzlichen Jugendlichen missbraucht, so der Richter. Unter anderem hat er im Mai 2020 eine stark alkoholisierte 14-Jährige nahe der Haltestelle Weinsteige zu ihrem ersten Mal gezwungen, im November 2020 dann das Nein seiner damaligen Freundin nicht akzeptiert und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen durchgeführt. Bei den Taten war er 18 beziehungsweise 19 Jahre alt.

Mit Veröffentlichung von freizügigen Bildern gedroht

„Ich hoffe, dass wir uns im Gerichtssaal nicht mehr begegnen“, sagte der Richter, der betonte, dass neben der „unbeholfenen Entschuldigung“ vor allem das Geständnis des Angeklagten strafmildernd gewirkt habe. „Das rechnen wir hoch an.“ Dadurch sei den Opfern erspart geblieben, sich erneut mit der Tat beschäftigen und aussagen zu müssen. Eine 20-Jährige, die zugleich als Nebenklägerin auftrat, verzichtete bewusst auf das Angebot, wollte im Zeugenstand gehört werden. Bereits Ende 2019 hat der damals 18-Jährige seine zwei Jahre jüngere Freundin vergewaltigt – ohne Verhütung. Unter Tränen berichtet sie von der Tat, die gleichzeitig ihre Entjungferung dargestellt habe. „Ich habe mich bei ihm anfangs wohlgefühlt, doch dann ist es passiert.“ Obwohl sie die Arme vor dem Körper verschränkt habe. „Ich war körperlich unterlegen, sagte ihm, dass ich Schmerzen habe, dass er mir wehtut.“ Zunächst habe sie geschwiegen und sich geschämt. „Er hat gedroht, freizügige Bilder von mir ins Netz zu stellen, sollte ich etwas erzählen.“

Im Gerichtssaal berichtete sie, dass sie unter der Tat noch immer leiden würde. Einmal in der Woche gehe sie zur Therapie. „Viel reden hilft, es wird schon besser“, sagt sie. Wenn ein Rettungswagen in meiner Nähe ist, bekomme ich jedoch eine Panikattacke.“ Nicht grundlos: Sie hatte ihren ersten Freund bei einer Veranstaltung kennengelernt, bei der er als Rettungssanitäter arbeitete. Im Einsatz hat er auch den Kontakt zu seinem vierten Opfer im Juli 2021 hergestellt. Die 19-Jährige hatte wegen einer Panikattacke den Notruf gewählt. Auf dem Weg ins Krankenhaus hat sich der Gleichaltrige über soziale Netzwerke mit ihr verbunden. Noch in der gleichen Nacht hat er sich mit ihr getroffen – es kam zum Geschlechtsverkehr, obwohl er wusste, dass sie aufgrund ihres psychischen Zustands nicht in der Lage war, willentlich zu entscheiden.

Reifeverzögerung beim Angeklagten

Wäre der Angeklagte, der wegen seiner Arbeit als Rettungssanitäter an Depressionen und Schlafstörungen leiden soll, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätten ihm wohl für jede Tat bis zu zwei Jahre Haft gedroht. Der Richter betonte aber, dass hier das Jugendstrafrecht angemessen sei. Aufgrund von Erkrankungen wie Aufmerksamkeitsstörungen in der Kindheit könne man eine Reifeverzögerung feststellen. Dass man dem Angeklagten die Anwendung von körperlicher Gewalt nicht nachweisen konnte, wurde ebenfalls zu seinen Gunsten ausgelegt. „Die erstmalige Verurteilung dient als Warnung“, so der Richter. „Wir haben die Sorge, dass das nichts ist, was von selbst weggeht.“ Und zugleich habe man den Eindruck, dass der Angeklagte Hilfe annehmen würde. Er brauche sie aus vielen Gründen. „Er muss lernen, Grenzen zu akzeptieren.“