Das Amtsgericht Bad Cannstatt Foto: Sebastian Steegmüller

Ein 21 Jahre alter Mann ist in vier Fällen der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Durch sein Geständnis blieb den Opfern die Aussage eigentlich erspart. Eine Geschädigte wollte aber ganz bewusst in den Zeugenstand.

„Nein heißt Nein.“ Mit diesen Worten wandte sich der Richter am Amtsgericht Bad Cannstatt bei der Urteilsverkündung in Richtung des 21 Jahre alten Angeklagten. „Und das kann alles Mögliche bedeuten: mit dir überhaupt nicht, mit dir heute nicht, so nicht oder auch hier nicht. All das gilt und all das müssen Sie beachten – und das haben Sie nicht beachtet.“ Wegen Vergewaltigung in vier Fällen ist der junge Mann vor dem Jugendschöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 6250 Euro verurteilt wurde. Außerdem wurde eine Sexualtherapie angeordnet.