Am Samstag solidarisierten sich Beschäftigte der Stuttgart Staatstheater mit Kolleginnen und Kollegen, die an anderen Häusern unter belastenden Arbeitszeiten leiden. Foto: Cristina Otey/CO

Beschäftigte der Stuttgarter Staatstheater kritisieren in einer Solidaritätsaktion die belastenden Arbeitsbedingungen an vielen anderen Häusern.

Am Samstagabend trafen sich Beschäftigte der Stuttgarter Staatstheater vor dem Opernhaus, um bei einer bundesweiten Solidaritätsaktion auf die belastenden Arbeitsbedingungen an vielen deutschen Bühnen aufmerksam zu machen. Organisiert hatten den Protest drei Bühnengewerkschaften unter ihren Mitgliedern, die sich auch in Stuttgart solidarisch zeigten. Wie Staatstheater-Personalrat Christopher Greenaway betont, laufe im eigenen Haus vieles gut. „Die fehlende Arbeitszeitregelungen im Tarifvertrag NV-Bühne sind aber auch hier ein Thema“, erklärt Greenaway.

Der „Normalvertrag Bühne“ steckt in punkto Arbeitszeit den Rahmen recht vage ab. „Die Arbeitszeit ergibt sich aus der Dauer der Proben und der Aufführungen oder der Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit“, heißt es. Mehrarbeit scheint da Tür und Tor geöffnet. Dass die Arbeitszeit nicht genau geregelt sei, hält Greenaway deshalb für problematisch.

60 Stunden in der Woche sind möglich

Unter den verschiedenen Verträgen für Solisten, Gruppentänzern, Chor und Technikern hätten allein die Bühnentechniker eine geregelte 40 Stundenwoche. „Bei den anderen gilt das Arbeitszeitgesetz“, sagt Greenaway. Da der Samstag am Theater ein normaler Arbeitstag sei, könnten so unter Umständen bei einem maximal zehnstündigen Arbeitstag 60 Stunden in der Woche zusammenkommen – mit der Auflage, die Überzeit innerhalb von sechs Monaten wieder auszugleichen.

Machtmissbrauch werde begünstigt

Obwohl sie nicht „eigenschöpferisch“ tätig seien, hätten viele der Staatstheater-Bediensteten solche NV-Verträge, sagt der Personalrat und zählt Bereiche wie Maske, Malsaal, Bühnenmeisterei, Ton- und Videotechnik oder Haustechnik auf. Erschwerend komme hinzu, dass der Personalrat laut Paragraf 103 des Landespersonalvertretungsgesetzes bei künstlerisch Beschäftigten die Einhaltung von Gesetzen und Tarifen nicht überwachen dürfe. Für Greenaway ein wichtiger Kritikpunkt: „Machtmissbrauch wird durch die NV-Verträge total begünstigt“, sagt der Personalrat, um am Ende nochmals zu betonen: „Wie gesagt, bei uns im Haus läuft eigentlich alles gut – aber nicht überall in der Bundesrepublik.“