Die Altersvorsorge durch die Pension ist ein Vorteil von Beamten gegenüber Angestellten. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an Kosten für Krankheit oder Pflege. Foto: dpa/Stephan Scheuer

Eine sichere Pension, eine private Krankenversicherung und wenig Arbeit: Es gibt viele Vorurteile über Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Welche Vorteile hat es wirklich, verbeamtet zu sein – und gibt es auch Nachteile? Ein Überblick.

Stuttgart - Über kaum eine Gruppe von Menschen gibt es so viele Vorurteile wie über Beamte. Die sind faul, verdienen ein Vermögen und müssen keine Steuern zahlen, heißt es da. Dabei arbeitet manch ein Staatsdiener mehr, als diejenigen, die über sie den Stab brechen. Allerdings: Ein paar Vorteile bietet der Beamtenstatus schon. Acht Punkte im Überblick:

 

1. Der Ruhestand

Der vermutlich größte Benefit des Beamtendasein beginnt dann, wenn die Arbeit endet. Während zahlreiche Rentner mit großer Sorge auf die Summe schauen, die der erste Rentenbescheid ausweist, können Beamte ihrer Pensionszahlung gelassen entgegensehen. Laut dem Versorgungsbericht der Bundesregierung bekamen Bundesbeamte im Jahr 2019 fast das Dreifache der durchschnittlichen Altersrente von gesetzlich Versicherten. Die Beamtenpension betrug im Schnitt 3148 Euro pro Monat, der Schnitt bei den Rentnern lediglich 1110 Euro.

Die Zahlen lügen zwar nicht, aber ein Wort der Erklärung ist nötig: Bei den Rentenbeträgen sind auch viele Kleinstrenten enthalten, die aus kurzen Erwerbstätigkeitsphasen und geringen Rentenbeitragszahlungen resultieren. Außerdem sind bei den Rentnern alle Berufe erfasst, vom gut verdienenden Geschäftsführer bis hin zur Aushilfskraft. Bei den Bundesbeamten handelt es sich hingegen zum Großteil um Mitarbeiter des höheren Dienstes. Beamte in Baden-Württemberg werden überwiegend etwas schlechter bezahlt als die Bundesbeamten.

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Die Pension berechnet sich vom System her wie die Rente nach einem Punktesystem und beträgt maximal 71,25 Prozent des Bruttogehaltes, welches sie zwei Jahre vor dem Ruhestand bekommen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der Dienstzeit und erhöht sich pro Jahr um 1,79 Prozent. Um den vollen Satz zu bekommen, sind etwa 40 Dienstjahre nötig. Die Mindestpension darf für Singles nicht unter 1761 Euro liegen. Eine Mindestrente gibt es hingegen nicht.

2. Das Gehalt

Die Bezüge der Beamten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Da ist zunächst das Grundgehalt, das in Gruppen und Stufen eingeteilt ist. So verdient ein Polizeiwachtmeister beim Bund in der Besoldungsgruppe A 5 und der Stufe eins laut aktuell gültiger Gehaltstabelle ein monatliches Grundgehalt von 2295,47 Euro. Der ebenso eingestufte Landesbeamte erhält 2401,51 Euro. Bundesbeamte der Gruppe A 16, zum Beispiel Museumsdirektoren, erhalten in der Stufe sechs 7478,46 Euro, der vergleichbare Landesbeamte 6222,97 Euro. Daneben gibt es Zulagen, Prämien, Familienzuschläge und auch Vergütungen für Mehrarbeit.

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Ob Beamte mehr verdienen als Angestellte in der freien Wirtschaft ist nicht immer einfach zu vergleichen. Mit wem soll ein Staatsanwalt verglichen werden: Mit dem Top-Anwalt einer Wirtschaftskanzlei oder mit einem Advokaten, der am Existenzminimum kratzt? Mit wem vergleicht man einen Polizisten? Am ehesten angebracht scheint noch der Vergleich zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern. Eine Untersuchung der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen ergab dabei, dass der finanzielle Unterschied in diesem Bundesland groß sein kann. Bis zu 1000 Euro netto seien möglich – zu Gunsten der Beamten.

3. Die Krankenversicherung

Verglichen mit Angestellten oder Selbstständigen haben Beamte in der Regel einen großen Vorteil: der Staat bezahlt über die Beihilfe die Hälfte ihrer Arztrechnungen. Nur die zweite Hälfte muss der Beamte über eine Versicherung abdecken. Da die gesetzliche Versicherung für diesen Fall keine besonderen Angebote macht, sind nahezu alle Beamten privat versichert. Das gilt dann auch für deren Ehepartner und die Kinder. Auch für die bezahlt der Staat mindestens 50 Prozent der Arztrechnungen, in manchen Bundesländern auch mehr.

Für Kinder gilt das, so lange sie Kindergeld bekommen, also bis spätestens zum 25. Lebensjahr. Ehepartner genießen dieses Privileg, so lange sie selbst nicht mehr als 20 000 Euro im Jahr verdienen. Baden-Württemberg ist für alle nach 2013 vereidigten Beamte vergleichsweise knausrig: Ehepartner und Kinder bekommen nicht mehr als 50 Prozent Beihilfe.

4. Steuern und Abgaben

Im Internet hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Beamte keine Steuern bezahlen müssen. Mit vielen Ausrufezeichen sei gesagt: Das stimmt nicht!!! Der Staat greift jedem in die Tasche, auch seinen Dienern. Allerdings: Beamte bekommen keine Rentenversicherung und auch keine Arbeitslosenversicherung von ihrem Lohn abgezogen, denn schließlich sorgt der Staat für sie. Das bedeutet unter dem Strich mehr Netto vom Brutto – und ist ganz entscheidend mit dafür verantwortlich, dass alleine die Zahl auf dem Lohnzettel nicht geeignet ist, um Angestellte und Beamte miteinander zu vergleichen.

5. Das Sabbatjahr

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben mit dem Sabbatical oder Sabbatjahr einen Trend gesetzt, der langsam auch die freie Wirtschaft erreicht. Das System: Man arbeitet einige Jahre zu geringeren Bezügen – und nimmt dann ein Jahr bei Bezahlung frei. Bei der Übernahme von politischen Mandaten können Beamte ihr Beamtenverhältnis ruhen lassen und müssen nicht befürchten, dass sie nach dem Ablauf der Amtszeit keine Stelle mehr haben.

6. Die Dienstunfähigkeit

Wenn ein Beamter nicht mehr im Stande ist, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen, ist er nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Arbeitsunfähig ist er damit nicht automatisch. Sollte es unmöglich sein, ihm einen neuen Arbeitsplatz anzubieten, bekommen die Beamten eine Dienstunfähigkeitsrente. Ob die zum weiteren Leben reicht, hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Deutlich besser als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist sie allemal.

7. Die Unkündbarkeit

Der Weg zum Job geht über die Probezeit, und die dauert in der Regel ein halbes Jahr. Der Weg zum Beamtentum ist länger: in der Regel ist man drei Jahre Beamter auf Probe, ehe die Vereidigung erfolgt. Wenn der Weg in den Beamtenstatus nicht durch arglistige Täuschung erschlichen wurde, ist ein Beamter praktisch unkündbar. Wird ein Beamter rechtskräftig wegen einer Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, wird der Beamtenstatus aufgehoben. Solch einen Automatismus gibt es in der freien Wirtschaft nicht.

8. Die Sicherheit

Die nicht vorhandene Angst um einen Arbeitsplatzverlust kann mit ein Grund dafür sein, dass Beamtenverhältnis positiv auf die Gesundheit auswirkt. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckeler-Stiftung leben höhere Beamte am längsten – im Schnitt sollen Beamte zwei bis fünf Jahre länger leben als normale Arbeitnehmer.