Die gebürtige Calwerin Inken Gallner ist nun höchste deutsche Arbeitsrichterin. Foto: BAG

Corona macht den Arbeitsgerichten weniger zu schaffen, als zu befürchten war. Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, zeigt sich zuversichtlich, dass die Arbeitgeber auch in der Transformation Kündigungen vermeiden wollen.

Stuttgart - Vor einem Monat ist Inken Gallner zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ernannt worden. Ihre juristische Karriere startete die gebürtige Calwerin einst in Stuttgart. Auch in der Landespolitik hat sie sich schon einen Namen gemacht.

 

Frau Gallner, das Bundesarbeitsgericht wird seit 2005 von einer Frau geführt – der Bundesgerichtshof seit 2014. Haben Frauen somit in der Justiz ausreichend Aufstiegschancen?

Es ist immer noch wichtig, in den Führungsfunktionen der Justiz Frauen gezielt zu fördern und ihnen den Weg ein bisschen leichter zu machen. In vielen Landesjustizverwaltungen sind mehr als 50 Prozent der neu eingestellten Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Frauen – trotzdem kommen in den Führungsfunktionen nicht proportional so viele Frauen an. Deswegen finde ich schon, dass das noch ein Thema ist.

Corona beschäftigt die Justiz sehr. Die Arbeitsgerichte sind aber nicht in einem Maß eingespannt, wie es angesichts des Reibungspotenzials sein könnte.

Das sehe ich auch so. Jedenfalls in dritter Instanz kommt bei uns verhältnismäßig wenig an. Schon die gute Konjunktur vor der Covid-19-Krise hat dazu geführt, dass es wenige betriebsbedingte Kündigungen gab, die vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt werden mussten. Auch in der Pandemie sind durch das Kurzarbeitergeld Entlassungen weitgehend vermieden worden, so dass Kündigungen tatsächlich nicht ganz so häufig sind. Verhandelt werden musste zum Beispiel über die Frage, in welchem Umfang Urlaubsansprüche entstehen, obwohl Kurzarbeit Null angeordnet ist. Das hat der neunte Senat im November entschieden. Da gibt es sehr viele Rechtsstreitigkeiten, die in der ersten und zweiten Instanz anhängig sind.

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Warum ergibt sich wider Erwarten auch von Arbeitsrichtern so wenig Konfliktpotenzial durch 3G am Arbeitsplatz?

Es ist noch verhältnismäßig frisch – und es ist vielleicht auch so, dass das Konfliktpotenzial nicht unbedingt in einen Rechtsstreit mündet, sondern dass es eher praktische Probleme gibt. Jedenfalls habe ich bisher nicht von sehr vielen Kündigungen in diesem Zusammenhang gehört.

Kann man bilanzierend sagen, dass Deutschland, was den Arbeitsschutz angeht, sehr gut durch die Krise kommt?

Den Eindruck habe ich wirklich: dass wir ganz gut vorangekommen sind – und dass die Arbeitsschutzbedingungen sehr sorgfältig eingehalten worden sind. Es ist auch viel Homeoffice ermöglicht worden in Bereichen, wo wir es vorher überhaupt nicht für möglich gehalten hätten.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu Corona seitens des Bundesarbeitsgerichts ist bisher selten.

Genau.

Hat das auch mit den langwierigen juristischen Verfahren zu tun?

Nein. Momentan geht es sehr schnell, bis Kündigungsschutzstreitigkeiten zu uns ans Bundesarbeitsgericht kommen, weil die Fallzahlen in allen drei Instanzen im Moment sehr niedrig sind. Aber mit einem Jahr bis anderthalb Jahren muss man schon noch rechnen. Früher waren es häufig zwei Jahre und mehr.

Dennoch gibt es aus dem Kreis der ehrenamtlichen Arbeitsrichter Kritik an den zähen Abläufen, die den effektiven Rechtsschutz gefährdeten. Könnte es insgesamt zügiger vorangehen?

Das sehe ich ganz und gar anders. Die Arbeitsgerichte entscheiden im Regelfall sehr schnell – mit wenigen Ausnahmen sowohl in erster, zweiter als auch dritter Instanz. Als ich 1994 bei den Arbeitsgerichten Mannheim und Stuttgart angefangen habe, damals in einer großen Konjunkturflaute, gab es riesige Fallzahlen. 1996 hatte eine einzige Kammer in großen Arbeitsgerichten wie in Stuttgart manchmal 1000 Eingänge, wobei etwa 550 gerade noch zu bewältigen sind. Damals waren die Terminstände selbst in Kündigungsschutzklagen, die beschleunigt zu behandeln sind, manchmal ein Jahr. Heute wird in der Regel sehr wenige Wochen nach Eingang die Güteverhandlung durchgeführt, und in erster Instanz werden regelmäßig nicht länger als drei Monate gebraucht, um ein Kündigungsschutzverfahren zum Abschluss zu bringen.

In der Plattformökonomie herrscht teils Wilder Westen; Soloselbstständige haben wenige Schutzrechte. Ende 2020 gab es ein BAG-Urteil, wonach Crowd- oder Clickworker unter Umständen als Arbeitnehmer eingestuft werden können. Bräuchte es da mehr Regulierung?

Unter Umständen gibt es vor allem sozialversicherungsrechtlich eine Schutzlücke für Menschen, die für solche Plattformen arbeiten – ob das Clickworker sind oder andere Plattformarbeiter. Es gibt das Problem, dass keine Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung bestehen könnte – wobei die Sozialgerichtsbarkeit schon klug und klar vorgeht, wenn ich das fachfremd so bewerten darf. Es gab in der vorigen Legislaturperiode in Deutschland eine Enquetekommission Plattformarbeit im Bundestag – viele Abgeordnete haben sich damit beschäftigt. Und die Europäische Kommission hat im Dezember letzten Jahres einen Richtlinienentwurf zur Plattformarbeit vorgelegt. Demnach werden die Schutzlücken im arbeitsrechtlichen und im sozialversicherungsrechtlichen Bereich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene bereits gesehen.

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Auch die Transformation wird die Gerichte noch beschäftigen – wie sehr, das wird davon abhängen, wie verantwortlich die Unternehmen damit umgehen.

Auf jeden Fall. Ich bin auch ganz zuversichtlich – einfach aus Sachzwängen heraus, weil wir in den Generationen nach den Babyboomern zu wenig Fachkräfte haben. Deshalb überlegen sich viele Arbeitgeber einmal mehr, ob sie eine Kündigung aussprechen.

Die Gewerkschaften werben für eine stärkere Mitbestimmung. Das Betriebsverfassungsgesetz ist jetzt 50 Jahre alt geworden. Bedarf es da nicht einer Anpassung an die heutigen Bedingungen?

Der Gesetzgeber ist in der vorigen Legislaturperiode mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Betriebsverfassungsgesetz tätig geworden. Ob das schon die große Reform ist, die von manchen für nötig gehalten wird – das wird sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite nicht unkritisch gesehen. Ich denke, dass es ein wichtiger Schritt war – im Betriebsverfassungsrecht wird aus meiner Sicht jedoch immer wieder Anpassungsbedarf bestehen.

Gerichtsintern ist die Digitalisierung umstritten. Wie geht es mit der Verbreitung der elektronischen Akte voran?

Das ist ein großer Veränderungsprozess, der mit vielen Neuerungen und bei manchen Menschen mit Ängsten verbunden ist. Ich habe damals – in meiner Zeit als Amtschefin im baden-württembergischen Justizministerium – die Einführung der elektronischen Akte im Justizbereich betreuen dürfen, zusammen mit dem damaligen Minister Stickelberger. Das betraf einen sehr großen Geschäftsbereich mit bis zu 19 000 Beschäftigten, wenn man den Justizvollzug einbezieht. Beim BAG sind wir ungefähr 170 Beschäftigte und mitten in der Einführung der E-Akte. Wenn alles gut funktioniert, hoffen wir, Ende dieses Jahres bei allen zehn Senaten in der vollelektronischen Aktenführung zu sein.

Von Calw über Stuttgart nach Erfurt

Anfänge
 Am 24. Januar wurde Inken Gallner (57) als Nachfolgerin der in den Ruhestand getretenen Ingrid Schmidt zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ernannt. In Calw geboren und in Rottweil aufgewachsen, kam sie 1994 nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Stuttgart zur Arbeitsgerichtsbarkeit.

Aufstieg
Nach und nach machte sie sich in der Landespolitik einen Namen: Nach dem Besuch der Führungsakademie begann 2002 ein mehrjähriger Einsatz im Staatsministerium, zuletzt als stellvertretende Referatsleiterin. Unter Grün-Rot leitete sie von Mitte 2014 an zwei Jahre lang als Amtschefin das Justizministerium in Stuttgart. Ihr Minister war Rainer Stickelberger (SPD), der wegen eines verhungerten Häftlings in der JVA Bruchsal unter Druck geriet – eine prägende Phase für beide. Auch der Aufbau der elektronischen Akte fiel in diese Zeit. Im Anschluss kehrte Gallner nach Erfurt zurück und setzte dort ihren Aufstieg fort.