Sprechfunkraum des Lagezentrums der Stuttgarter Polizei: Acht Notrufleitungen führen ins Polizeipräsidium am Pragsattel Foto: dpa

Stuttgart ist viel kleiner als Berlin. Dafür kriegt man die Polizei im Notfall schneller an den Hörer.

Stuttgart - Wer in Berlin den polizeilichen Notruf 110 wählt, landet in Stoßzeiten schon mal in einer Warteschleife und muss sich minutenlang gedulden. In Stuttgart sei das nicht der Fall, versichert das baden-württembergische Innenministerium. In der Regel gehe man nach dem ersten Klingeln ran.

Acht Sekunden im Schnitt

Eine Stichprobe auf Anfrage unserer Zeitung ergab für die Stuttgarter Polizei eine durchschnittliche Wartezeit von acht Sekunden. Dabei wurden elf Tage im November des vergangenen Jahres ausgewertet.

In Berlin werden die Wartezeiten seit längerem das ganze Jahr über erfasst und ausgewertet. Für 2018 betrug der Durchschnitt 14 Sekunden, wie kürzlich die Senatsinnenverwaltung bekanntgab. In den Jahren davor lag er bei 16 Sekunden. Zeitweise ist die Leitstelle in der Bundeshauptstadt (3,6 Millionen Einwohner) aber derart überlastet, dass es sehr lange dauert, bis jemand den Anruf entgegennimmt. Die längste Wartezeit 2018 betrug 6:35 Minuten, im Jahr davor lag der Rekord sogar bei elf Minuten.

In der Warteschleife

Solch lange Wartezeiten gibt es nach Angaben der Polizei in Stuttgart nicht. Acht Notrufleitungen führen direkt in das Einsatzzentrum beim Polizeipräsidium, wo meist nach wenigen Sekunden jemand rangehe, heißt es. Nur wenn erkennbar mehrere Notrufe zu ein- und demselben Vorgang eingehen, zum Beispiel nach einem schweren Unfall in der Innenstadt, könne es sein, dass es die Beamten mal länger klingeln lassen und erst nach 20 Sekunden auf den Knopf drücken, so ein Beamter. So komme es zum Durchschnittswert acht Sekunden.

Wie schnell vor Ort? Keiner weiß es

Eine ganz andere Frage ist, wie schnell die Polizei nach einem Notruf am Einsatzort ist. Laut Innenministerium wird dies allerdings im Land nicht erhoben – wohl auch deshalb weil es für die Polizei im Unterschied zu Rettungssanitätern keine gesetzlich verankerte Hilfsfrist gibt. Laut den Vorgaben des Landes soll der Rettungsdienst spätestens 15 Minuten nach Eingang des Notrufs vor Ort sein.