Massenhaft kinder- und jugendpornografischer Daten hat sich ein 51-Jähriger aus dem Internet heruntergeladen Foto: dpa

Richter, Staatsanwalt und Polizisten waren sich einig: „Das hat alles bisher Dagewesene gesprengt“, sagte ein als Zeuge geladener Kripobeamter. Er musste gemeinsam mit Kollegen die kinder- und jugendpornografischen Dateien sichten, die bei einem 51-Jährigen aus einer Gemeinde im Kreis Böblingen sichergestellt wurden.

Böblingen - Richter, Staatsanwalt und Polizisten waren sich einig: „Das hat alles bisher Dagewesene gesprengt“, sagte beispielsweise ein als Zeuge geladener Kripobeamter. Er musste gemeinsam mit Kollegen die kinder- und jugendpornografischen Dateien sichten, die bei einem 51-Jährigen aus einer Gemeinde im Kreis Böblingen sichergestellt wurden. Der Beamte meint damit die Härte der Bilder und Videos – und die Masse. Aus 30 Terabyte Rohmaterial, gespeichert auf etlichen Datenträgern, filterten die Beamten 370 000 kinder- und jugendpornografische Bilder sowie rund 450 Stunden Videomaterial für den Prozess am Mittwoch vor dem Böblinger Schöffengericht heraus.

Ein Video, auf dem eine Zweijährige schwer missbraucht wird, brachte Beamte des Landeskriminalamtes auf die Spur des bis dahin nicht auffällig gewordenen Mannes. Als Polizeibeamte im Januar 2013 erstmals seine Wohnung durchsuchten, ahnten sie nichts von dem Ausmaß des Falles. Monate habe die Auswertung des Materials seine Kollegen beschäftigt, sagte der Kripobeamte. Sie arbeiteten in Schichten. „Das erträgt man einfach nicht lang“, betonte der Zeuge. Die Missbrauchsopfer seien oftmals erst ein, zwei oder drei Jahre alt gewesen, außerdem hätte Gewalt eine große Rolle gespielt. Vergleichbare Bilder hätten sie bislang nur einmal zu Gesicht bekommen – bei dem Täter, der den Jungen Tobias aus Weil im Schönbuch im Oktober 2000 getötet hat.

Beim Herunterladen von Bildern und Videos aber beließ es der ledige und kinderlose 51-Jährige nicht. Er schuf am PC auch Collagen, für die er Fotos von sich selbst und von Kindern aus seinem Umfeld in die Dateien hineinmontierte. „Wir hatten den Verdacht, dass der Angeklagte selbst Kinder missbraucht,“ so der Kripobeamte. Ein Verdacht, der sich aber nicht bestätigen sollte.

Es habe nie die Gefahr bestanden, dass sein Mandant sich tatsächlich an einem Kind vergehe, betont der Verteidiger des 51-Jährigen. Der Angeklagte saß nach einer zweiten Wohnungsdurchsuchung im März 2013 für wenige Wochen in Untersuchungshaft. Damals bestritt er noch den Vorwurf, kinderpornografische Dateien zu besitzen, seine Sammlung hatte er fachmännisch verschlüsselt.

Aber nicht nur wegen des Besitzes und der Verbreitung solcher Dateien stand der gelernte Heilerziehungspfleger vor Gericht. Vor seiner Inhaftierung hatte er in einem Stuttgarter Behindertenheim gearbeitet und sich dabei gefilmt, wie er äußerst rüde während einer Nachtschicht mit zwei behinderten Heimbewohnern umging und sie einsperrte. Den Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen sah der Vorsitzende Richter Werner Kömpf nicht bestätigt, den der Freiheitsberaubung allerdings sehr wohl. Er verurteilte den arbeitslosen 51-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.