Pflegekräfte wie Tanja Pardela (rechts), Chefin der drei Stationen der Sindelfinger Kardiologie und die Praktikantin Lisa Renz sind die Leidtragenden, wenn es weniger Geld für die Pflege gibt. Foto: factum/Granville

Die Landräte beklagen, dass der Bund ihnen mehr Geld wegnehme, als im neuen Gesetz als Förderung vorgesehen sei.

Böblingen/Calw - Das geplante Pflegestärkungsgesetz lässt nicht nur die Krankenschwester Tanja Pardela in die Tasten hauen. Auch ihr Chef Jörg Noetzel, der Geschäftsführer des Klinikverbunds, setzte sich an den Computer. Gemeinsam mit den Landräten Roland Bernhard (Böblingen) und Helmut Riegger (Calw) – die Kreise sind Träger des Klinikverbunds – verfasste er ein Schreiben an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten der Kreise.

„Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der Gesetzentwurf als Mogelpackung“, erklären sie. Denn im Gegenzug zu mehr Geld für die Einstellung neuer Pflegekräfte würden an anderer Stelle Zuschüsse abgezogen. „Für den Klinikverbund bedeutet das 1,7 Millionen Euro weniger, die uns für die Pflege in den Krankenhäusern fehlen“, kritisieren Noetzel, Bernhard und Riegger.

Ähnliche Proteste kommen auch aus anderen Kliniken in der Region. Auch Marc Nickel, der Geschäftsführer der Rems-Murr-Kliniken, schreibt gemeinsam mit seinem Landrat Richard Sigel an die Abgeordneten. Auf 800 000 Euro weniger für die Pflege beziffern sie den Verlust für die beiden Krankenhäuser. Skeptisch ist auch das Esslinger Klinikum. „Es ist noch völlig unklar, ob das deutlich höhere Lohnniveau in Baden-Württemberg Berücksichtigung findet“, sagt die Sprecherin Anja Dietze. Beim Bundesgesundheitsministerium ist die Kritik angekommen. „Die Kritik der Krankenhäuser an der Streichung des Pflegezuschlags ist bekannt. Ziel des Gesetzes ist es, gute Pflege durch eine ausreichende Finanzausstattung der Krankenhäuser zu fördern, dies soll durch die Streichung des Pflegezuschlags nicht gefährdet werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums auf unsere Anfrage. Und weiter: „Im parlamentarischen Verfahren wird daher aktuell geprüft, ob und inwieweit der Pflegezuschlag fortgeführt werden kann.“