Erst vor zwei Jahren ist die Burgschule in das vormalige Gebäude der Realschule gezogen. Doch der Platz für das Ganztagsangebot reicht nicht aus. Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin

Weil Personal und Platz fehlen, wollte die Burgschule als erste Schule im Land die Anzahl der betreuten Kinder beschränken. Aber sie darf nicht.

Seit dem Schuljahr 2015/16 ist die Plochinger Burgschule eine gesetzliche Ganztagsgrundschule in Wahlform. Und ist schnell zum Erfolgsmodell geworden: Wurde anfangs mit 120 Schülerinnen und Schülern geplant, haben im Schuljahr 2021/22 rund 170 Kinder das Ganztagsangebot wahrgenommen. Und für das kommende Schuljahr liegen der Schulleiterin Jutta Reutter 176 Anmeldungen vor. „Aber wir können nicht noch weiter wachsen“, bedauert sie. Denn ihrer Schule fehlt es an Räumen und an Personal. Was sich in den kommenden Jahren mutmaßlich nicht ändern wird. Denn die langwierige und 50 Millionen Euro schwere Sanierung des benachbarten Gymnasiums und die damit verbundene schwierige Logistik bindet sämtliche Raumpuffer im Unteren Schulzentrum. Deshalb sahen Jutta Reutter und ihr Kollegium keine andere Möglichkeit, als die Schülerzahl im Ganztag im kommenden Schuljahr auf 160 zu begrenzen. Vom Gemeinderat haben sie dafür auch mehrheitlich grünes Licht bekommen. Doch das Staatliche Schulamt in Nürtingen will und kann sich damit nicht zufrieden geben. Mit der Beantragung einer gesetzlichen Ganztagsschule, zu der das Land Lehrerstunden und Geld beitrage, verpflichte sich auch der Schulträger, die Grundlagen einzuhalten. Das betont die Schulamtsleiterin Corina Schimitzek. Dass eine Ganztagsschule die Teilnehmerzahl deckeln wolle, „dürfte landesweit ein einmaliger Vorgang sein“, ordnet sie den Plochinger Vorstoß ein. „Man kann nicht von heute auf morgen die Spielregeln ändern“, kommentiert sie den Wunsch von Schule und Schulträgerin, zum kommenden Schuljahr die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu begrenzen. „Wir sehen den Bedarf der Eltern, jetzt geht es darum, wie er gedeckt werden kann.“ Mit einer Deckelung verlagere man das Problem. Zudem sei dies ein merkwürdiges Signal kurz vor der Ziellinie. Schließlich sollen die Eltern ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule erhalten. Deshalb müssten sich Schule, Schulträgerin und Schulamt jetzt zusammensetzen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.