Grünen-Landeschef Hildenbrand treibt mit dem DGB-Landesvorsitzenden Kunzmann die pauschale Beihilfe für Staatsdiener voran, damit die sich die gesetzliche Krankenversicherung leisten können. Doch sie haben mächtige Gegner.
Stuttgart - Es betrifft eine eher kleine Bevölkerungsgruppe und ist trotzdem ein heißes politisches Eisen: die Wahlfreiheit für baden-württembergische Beamte bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung. Speziell die Grünen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wollen dieses Ziel im nächsten Koalitionsvertrag verankert sehen. Die SPD ist auf ihrer Seite. Doch CDU und FDP halten im Verbund mit dem Beamtenbund dagegen.
In der Regel haben Beamte eine private Krankenversicherung (PKV) in Ergänzung zur Beihilfe des Dienstherrn. Doch sind etwa 1,5 Prozent der beihilfeberechtigten Beamten und Pensionäre freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – konkret etwas mehr als 4400 im Land. Denn die Prämien der PKV orientieren sich am Beitrittsalter und am Gesundheitsstand – wer Risiken mitbringt, muss draufzahlen oder wird gar nicht versichert. Das kann für Geringverdiener, chronisch Erkrankte oder Staatsdiener, die aufgrund eines Unfalls den Behindertenstatus haben, teuer werden. In der GKV müssen Beamte allerdings den vollen Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen – also auch den Arbeitgeberanteil, denn den übernimmt das Land nicht.
Wesentlicher Antrieb: die Gerechtigkeitslücke schließen
Seit seiner Einführung im Jahr 2018 macht das „Hamburger Modell“ Furore: Demnach erhalten Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung eine pauschale Beihilfe als monatlichen Zuschuss. Mehrere Bundesländer haben es übernommen. Im Südwesten treibt vor allem Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand diese Option voran. Seine Partei hat er überzeugt – auch Finanzministerin Edith Sitzmann unterstütze das Ziel „absolut“, sagt er. Hildenbrand und DGB-Landeschef Martin Kunzmann wollen damit eine Gerechtigkeitslücke im Dienstrecht schließen. Da sei es nicht entscheidend, wie viele Beamte davon profitieren würden. Außerdem sei die pauschale Beihilfe für Quereinsteiger im öffentlichen Dienst attraktiv, die in der Regel schon älter seien.
Der Beamtenbund verteidigt das bisherige System nach Kräften: Das „Hamburger Modell“ biete kein echtes Wahlrecht, weil es nur den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zulasse, betont Landesbund-Chef Kai Rosenberger. Die Akzeptanz in den Ländern, die es eingeführt hätten, sei gering. Auch sei die Gesetzeskonformität fraglich, denn die pauschale Beihilfe sei in Wahrheit ein Arbeitgeberzuschuss, der im Sozialgesetzbuch V bei Beamten nicht vorgesehen sei. Zudem laufe derzeit eine mit dem Verband der privaten Krankenversicherung vereinbarte Öffnungsaktion, wonach jeder Betroffene ein „faires Angebot“ mit einem maximalen Risikozuschlag von 30 Prozent für den Wechsel aus der GKV erhalte.
FDP und CDU lehnen „trojanisches Modell“ ab
Vor allem aber will der Beamtenbund verhindern, dass auf dem Weg über das „Hamburger Modell“ eine Bürgerversicherung eingeführt wird. Das Zwei-Säulen-Modell mit GKV und PKV sei ein großer Vorteil, vor allem in der Pandemie. „Kein anderes Land kommt so gut durch die Krise“, sagt Rosenberger. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke stimmt gänzlich zu – er nennt das Wahlrecht ein „trojanisches Modell“: In der Praxis werde dann verstärkt versucht werden, „mehr Leute hineinzudrängen“, fürchtet er. Ähnlich äußerte sich neulich Thomas Blenke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, bei einer Beamtenbund-Veranstaltung: „Ich teile die Sorge, dass das ,Hamburger Modell’ ein Einstieg in die Bürgerversicherung wäre.“ Seine Partei wolle den Status quo unbedingt erhalten.
Hildenbrand bekennt sich klar zur Einheitsversicherung, verweist aber auch darauf, dass über einen solchen Systemwechsel ausschließlich im Bund entschieden würde. Sein Vorwurf: Die Diskussion über die pauschale Beihilfe im Land werde gezielt „politisch überfrachtet, um sich damit nicht beschäftigten zu müssen“.