Polizisten sichern Beweisfotos im Büro der Parkschützer-Initiative. Klicken Sie sich durch weitere Bilder der Hausdurchsuchung. Quelle: Unbekannt

Polizei und Staatsanwaltschaft haben bei Parkschützern Beweismaterial gesucht und gefunden.

Stuttgart - Mit Durchsuchungsbeschlüssen haben Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag von der Parkschützer-Initiative Fotos und Daten verlangt, die schwere Übergriffe bei einer S-21-Demo aufklären sollen. Nach der Durchsuchung gab es wechselseitig Lügen-Vorwürfe.

Gegen 7 Uhr morgens klingeln Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Privatadresse von Matthias von Herrmann. Doch der Pressesprecher der Parkschützer-Initiative ist nicht zu Hause. Gegen 9 Uhr trifft man sich schließlich beim Büro der Initiative. Die Ermittler legen zwei Durchsuchungsbeschlüsse vor - für die Privatwohnung und für die Büroräume. Sie fordern die Herausgabe von Filmmaterial.

"Wir ermitteln in alle Richtungen"

Dieses Videomaterial, das am 20.Juni während der Erstürmung der Baustelle zum Grundwassermanagement durch S-21-Demonstranten angefertigt wurde, hat es möglicherweise in sich: Die Parkschützer behaupten, dass die Bilder das aggressive Auftreten eines Zivilpolizisten zeigen, ehe der Mann von Demonstranten attackiert und schwer am Kehlkopf verletzt wird. Um das zu belegen, hatte von Herrmann die Bilder am 24.Juni bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz vorgestellt.

Die Ermittlungsbehörden haben die Vorwürfe gegen den Beamten zurückgewiesen. Sie ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes, weil man versucht habe, dem Zivilpolizisten seine Dienstwaffe zu entreißen. Die Videobilder könnten allerdings auch für den vermeintlichen Täter von Bedeutung sein: Der 49-Jährige Mann, der in U-Haft sitzt, beruft sich auf die Pressekonferenz der Parkschützer und die dort präsentierten Bilder. Sie sollen ihn entlasten.

"Wir ermitteln in alle Richtungen - also sowohl in Richtung einer möglichen Schuld des Mannes wie auch seiner Unschuld", betont am Donnerstag Claudia Krauth, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. "Wir müssen alle Beweismittel auswerten, so verlangt es das Gesetz." Dazu gehörten auch die Bilder, von denen man seit der Parkschützer-Pressekonferenz wisse.

"Zu polizeilichen Vernehmungen muss keiner gehen"

Nach Auskunft Krauths ist von Herrmann telefonisch von der Polizei aufgefordert worden, das Videommaterial vorzulegen und selbst "als Zeuge" auszusagen. Das habe der Parkschützer "ohne Angabe von Gründen verweigert", so Krauth. Diese Darstellung wird durch von Herrmann bestätigt. "Zu polizeilichen Vernehmungen muss keiner gehen, das machen wir vom Widerstand gegen S21 nie", erklärt er am Donnerstag nach der Durchsuchungsaktion.

Man habe davon ausgehen müssen, dass man bei von Herrmann auch mit einer staatsanwaltschaftlichen Ladung - bei der im Falle der Verweigerung ein Ordnungsgeld verhängt werden kann - keinen Erfolg haben werde, gibt Krauth zu: "Laut Strafprozessordnung besteht aber die Pflicht zur Herausgabe von Beweismitteln. Deshalb haben wir letztlich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorgelegt."

Kopfschütteln bei der Staatsanwaltschaft

Von Herrmann kritisiert das Vorgehen der Ermittlungsbehörden als "völlig überzogen". Parkschützer und S-21-Gegner sollten damit "kriminalisiert und diffamiert" werden. Es habe keine Durchsuchung gegen die Gruppierung gegeben - vielmehr habe er das Material bei einem "Treffen" im Parkschützerbüro übergeben. "Die Behauptung, wir hätten es nicht herausgegeben, ist eine glatte Lüge", sagt von Herrmann. Die Polizei habe sich ihm gegenüber korrekt verhalten; der Staatsanwalt habe aber "großen Druck" ausgeübt. "Das habe ich als eine Art Erpressung erlebt", sagt von Herrmann.

Die Schilderung einer freiwilligen Übergabe des Materials bezeichnen Polizei und Staatsanwaltschaft als "unrichtig". Von Herrmann habe sich erst "aufgrund drohender umfangreicher Durchsuchungsmaßnahmen" bereit erklärt, die Aufnahmen herauszugeben und eine Person zu nennen, die als möglicher Tatzeuge "dringend" benötigt werde. Der Hinweis der Parkschützer, wonach die Bilder ohnehin "online auf You Tube verfügbar" gewesen wäre, löst bei der Staatanwaltschaft Kopfschütteln aus. "Wir sind verpflichtet, unmittelbares Beweismaterial zu sichern", erklärt Krauth. Das könnten die Gerichte zurecht verlangen.

Baden-Württembergs Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger verteidigte am Donnerstag die Durchsuchung. "Es ist wichtig, dass wir in diesem Fall alle Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen", sagt Pflieger. "Das gebietet auch die Objektivität."