Wegen einer juristischen Formalie muss die Stadt Esslingen die Satzung über die Gebühren für das Anwohnerparken abschaffen. Die Parktarife werden künftig in einer neuen Verordnung geregelt.
Eine neue Verordnung erlassen, damit es bleibt, wie es ist. So lässt sich die Aufgabe der Stadt Esslingen bei den Bewohnerparkausweisen zusammenfassen. Die bislang geltende Satzung für das Anwohnerparken ist aus rechtlichen Gründen nichtig, stattdessen muss eine Rechtsverordnung her. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die juristische Formalie letztlich nichts: Nach einer kurzen Phase reduzierter Gebühren wird das Anwohnerparken ab Oktober wieder 150 Euro im Jahr kosten.