In Marktplatznähe bleibt das Parken für 30 Minuten weiterhin kostenlos. Foto: Simon Granville

Eine neue Satzung regelt jetzt das Parken in der Weiler Innenstadt.

Jetzt wird es ernst mit den Parkgebühren in Weil der Stadt: Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht nur eine Satzung für Parkgebühren verabschiedet, sondern auch gleich die Beschaffung von insgesamt 13 Parkscheinautomaten genehmigt, von denen allerdings sechs Stück eine Ersatzbeschaffung sind. Kostenpunkt für die neuen Geräte: rund 64 000 Euro.

 

Innerhalb der Stadtmauern ist die Parkscheibe Pflicht

Schon Ende vergangenen Jahres hatten die Stadträtinnen und -räte auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, in der Kernstadt Parkgebühren zu erheben. „Wir schaffen vor der Stadtmauer Parkmöglichkeiten gegen Gebühr, innerhalb bleibt es frei“, hatte der Bürgermeister Christian Walter damals das Verkehrs- und Parkierungskonzept erklärt.

Die Pflicht, in der Altstadt eine Parkscheibe im Auto auszulegen, soll durch eine Parkscheinpflicht in den angrenzenden Gebieten ergänzt werden. Beim Überschreiten von festgelegten freien Zeiten werden dann Parkgebühren fällig. Wie diese Satzung im Einzelnen gestaltet werden soll, darüber diskutierten die Stadträte auch jetzt wieder ausführlich, wobei die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Thema Autoverkehr im Stadtkern deutlich wurde.

Stefan Kunze von Bündnis 90/Die Grünen plädierte für eine autofreie Weiler Innenstadt und sagte: „Wir brauchen Raum für Fußgänger und Radfahrer und weniger Treibhausgase.“ Hans Dieter Scheerer (FDP) konterte dies mit der Aussage: „Eine autofreie Innenstadt ist eine tote Innenstadt.“ Man müsse auch eine älter werdende Gesellschaft berücksichtigen.

Für Vielparker gibt es Monatstickets

Die jetzt beschlossene Gebührensatzung sieht unter anderem vor, dass nicht nur wie bisher in der Stuttgarter Straße und der Unteren Hofstättgasse mit einer Parkscheibe maximal eine Stunde lang geparkt werden kann, sondern dass dies nun auch in der Herrenberger und der Pforzheimer Straße gilt. Nur dreißig Minuten Zeit hat man auf den Kurzzeitplätzen in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz. Dafür kommt jetzt in anderen Bereichen, sozusagen außerhalb der Stadtmauer, von montags bis freitags eine neue Parkscheinpflicht. Das betrifft den Festplatz ebenso wie die Parkplätze am Klösterle, am Kino, am Friedhof, in der Calwer Gasse oder am Brenzplatz. Für Vielparker gibt es für einzelne Bereiche auch Monatstickets.

Für Autofahrerinnen und -fahrer bedeutet dies, jetzt genauer hinzuschauen, ab welcher Aufenthaltsdauer sie wie viel zahlen müssen. Während man auf dem Festplatz zwischen 7 und 18 Uhr sechs Stunden parken kann, bevor Gebühren fällig werden, sind es am Brenzplatz nur zwei Stunden. Neu in die Satzung aufgenommen wurden Gebühren für den Wohnmobil-Abstellplatz an der Wolldecke. Die Höchstparkdauer wird auf drei Tage festgelegt. Pro Tag werden nun 15 Euro fällig.