Der Umgang mit E-Rollern ist erklärungsbedürftig. Die Polizei gibt auf dem Schlossplatz Nachhilfe. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Paris verbannt die E-Scooter – in Stuttgart soll die Nutzung der beliebten und umstrittenen Leihroller jetzt zumindest stärker reglementiert werden. Ob Parkplätze als verbindliche Abstellflächen herangezogen werden, ist strittig.

Anders als in Paris werden die beliebten, teils aber auch verhassten Elektro-Leihroller in Stuttgart nicht aus dem Stadtbild verschwinden. Ein Verbot, wie es in der Seine-Metropole entschieden worden ist, sei mit der heutigen Rechtslage hierzulande gar nicht möglich, sagt Ralf Maier-Geißer aus dem Mobilitätsreferat von OB Frank Nopper (CDU). Allerdings sollen für die Anbieter bald verbindliche Regeln und nicht nur eine Selbstverpflichtung gelten. Was man den vier Firmen abverlangt, soll der Gemeinderat im zweiten Quartal 2023 bestimmen. Ein entsprechendes Papier ist im Ordnungsamt in Arbeit.

In Paris stehen 15 000 E-Roller zur Leihe bereit, in Stuttgart sind es 1500 pro Anbieter, maximal also 6000. Wobei für die Innenstadtbezirke für alle Anbieter zusammen eine Beschränkung auf 3200 gilt und für den Citybereich eine morgendliche Maximalzahl von 400 vereinbart ist. Mehr dürfen laut Maier-Geißer nicht aufgestellt werden. Dabei soll es auch bleiben.

Wissenschaftler: Abstellflächen nötig

Kreuz und quer stehende Mietroller sind seit dem Start des Systems ein Problem. Seit 2021 wollen es mehrere Fraktionen – Freie Wähler, CDU und Grüne – in Anträgen lösen. Ihr wichtigestes Anliegen ist die Verkehrssicherheit, konkret der Schutz von Fußgängern. Das will auch die Verwaltung. Aus aktuellen Gerichtsurteilen leitet sie die Notwendigkeit einer Sondernutzungserlaubnis ab. Und aus dem Straßenrecht Einschränkungen, die vor Stolperfallen wie querliegenden E-Rollern schützen sollen.

Potenziale und Herausforderungen der Roller hatte das Institut für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt 2021 in einer Studie herausgearbeitet. Die Minimobile könnten in Deutschland täglich fast 30 Millionen Autofahrten von weniger als zwei Kilometer Distanz ersetzen. Allerdings beobachteten die Wissenschaftler vergleichsweise viele Unfälle. Die Nutzung sei viermal gefährlicher als beim Fahrrad. Es sei notwendig, Abstellflächen auszuweisen. Die Stadt plant diese verbindlichen Stellflächen, allerdings nur für die „zentrale Innenstadt“, so Maier-Geißer.

CDU: Wollen Roller nicht abschaffen

„Abschaffen wollen wir die Roller auf keinen Fall“, so die stellvertretende CDU-Fraktionssprecherin Beate Bulle-Schmid, man wolle nicht die bestrafen, die sich an Regeln hielten. Eine Begrenzung verbindlicher Abstellflächen auf die Innenstadt hält sie für zu wenig: „Rücksichtslos abgestellt wird überall“, sagt Bulle-Schmid. Den Nutzern sei es zuzumuten, die restlichen Meter bis zum Ziel zu Fuß zu gehen.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag, „längerfristig Abgabeflächen auf Parkplätzen“ einzurichten. Das will die CDU auf keinen Fall, sie erkennt schon bisher einen Mangel an öffentlichen Parkplätzen. Die Ökofraktion fordert außerdem, Bus- und Stadtbahnhaltestellen per Geofencing (über die App angezeigte Verbotszone) von den E-Rollern freizuhalten. Die neuen Regeln sollten in einem Pilotversuch ein Jahr erprobt werden. Ob das ausreicht, wird sich zeigen.