Bauern in Baden haben ihre Äcker unwissentlich mit giftigem Papierschlamm gedüngt. Foto: dpa

Im Verfahren um rund 400 Hektar mit der Chemikalie PFC belastete Ackerfläche in Mittelbaden hat die Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung getroffen. Die Ermittlungen laufen noch.

Baden-Baden - Das Verfahren um die rund 400 Hektar mit der Chemikalie PFC belastete Ackerfläche in Mittelbaden gibt es laut Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung. „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Baden-Baden. Die Zeitung „Badische Neueste Nachrichten“ (Mittwoch) hatte zuvor berichtet, dass das Verfahren gegen einen Komposthändler eingestellt werden solle.

Straftat sei verjährt

Der Nachweis, „dass die Gewässerverunreinigung in strafrechtlich verwertbarer Weise verursacht worden wäre“, könne nicht erbracht werden, zitierte die Zeitung aus einem Schreiben der Behörde. Eine mögliche Straftat wegen Bodenverunreinigung sei verjährt und es habe sich nicht klären lassen, ob die von der Firma angenommenen Abfallstoffe und der abgegebene Kompost mit PFC belastet waren. Die Staatsanwaltschaft prüft drei Anzeigen wegen Gewässerverunreinigung mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC).

Hintergrund ist die Ausbringung von Kompost, der Abfälle aus der Papierherstellung enthielt. Das könnte die Quelle für PFC-Belastungen von Boden und Grundwasser sein- Das Unternehmen geht dagegen von anderen Ursachen aus, etwa Klärschlamm. PFC stehen im Verdacht, die Gesundheit zu schädigen.