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Was tun, wenn das Päckchen nicht ankommt? Wir haben Antworten auf diese und andere Fragen.

Stuttgart - Für Kunden ist es ein toller Service, dass sie den Weg eines Pakets inzwischen über das Internet vom Versand bis zu seinem Zielort verfolgen können. Weniger toll ist es, wenn dort der Status "zugestellt" erscheint - man selbst aber weder den bestellten und bezahlten Gegenstand noch eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hat. Silke Förster (Name geändert) ist das mit einem Laptop passiert. Die Rechnung war bereits bezahlt. Ein Anruf beim Zustelldienst ergab, dass jemand das Paket angenommen hatte. Unterschrift: nicht zu entziffern. Hausnummer oder Straße? Keine Angaben. Den Laptop fand sie nur wieder, indem sie sämtliche Nachbarn sämtlicher Mehrfamilienhäuser in der Straße abklingelte.

Muss der Zusteller eine Benachrichtungskarte in den Briefkasten werfen?

Klar, der Empfänger muss ja wissen, dass er ein Paket erhalten hat und wo er es abholen kann. Auf die Karte gehört also auch die Adresse des Nachbarn, beim dem das Paket liegt. Der sollte auch nicht drei Straßen entfernt wohnen, sondern in unmittelbarer Nähe. Egal ob es sich um einen Benachrichtigungszettel für ein Einschreiben oder eine der verschiedenfarbigen Pappkarten für ein Paket handelt: Die Nachricht gehört in den Briefkasten und darf nicht einfach an die Tür gelegt oder geklebt werden. Für den Paketdienst DHL der Post gibt es ab dem 1. März übrigens nur noch eine einheitliche Benachrichtungskarte.

Darf der Zusteller das Paket bei einem Nachbarn abgeben?

Viele Zusteller haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) eine Klausel, die eine Zustellung an den Nachbarn vorsieht, falls der Empfänger nicht zu Hause ist. Deswegen dürfen Päckchen vom Versand Hermes beispielsweise auch bei sogenannten Paketshops abgeben werden, die etwa in Tankstellen, Bäckereien oder Schreibwarenläden angesiedelt sind. Als Empfänger kann man auch nicht verhindern, dass der Zusteller das Paket beim Nachbarn abgibt, denn der Zusteller hat mit ihm keinen Vertrag, sondern nur mit dem Absender. Ist dies ein kommerzieller Händler, kann man beim Bestellen aber manchmal angeben, wo das Paket abgegeben werden soll. Wer weiß, dass er tagsüber schlecht zu Hause erreichbar ist, kann sich Pakete, die über die DHL geschickt werden, auch direkt an eine Packstation schicken lassen, wo man es jederzeit abholen kann.

Manche Zusteller legen ein Päckchen einfach vor die Tür. Rechtlich okay?

Solche sogenannten Garagenverträge sind nur dann in Ordnung, wenn der Kunde mit dem Zusteller einen Ablageort vereinbart hat, beispielsweise in besagter Garage. Andernfalls ist diese Zustellung nicht erlaubt.

Wer haftet für das Paket, falls ein unbekannter Nachbar es nicht abliefert oder es vor der Tür geklaut wurde?

Wenn das Paket beim Nachbarn verschollen geht, ist der Paketzusteller von jeglicher Haftung frei, sofern die AGBs die Zustellung an Nachbarn erlauben. Kommt es dagegen vor der Haustür weg, hat der Zusteller einen Fehler gemacht und haftet entsprechend - allerdings oft auch nur begrenzt. Bei Hermes beispielsweise ist die Ware nur bis 500 Euro versichert - der im vorliegenden Fall angesprochene Laptop wäre also nicht unbedingt komplett ersetzt worden. Und: Viele Zusteller übernehmen auch keine Haftung, wenn Privatpersonen Bargeld verschicken, weil es schwer beweisbar ist, wie viel wirklich im verschwundenen Paket war.

Was tun, wenn das Paket beschädigt ankommt?

Wenn man die Beschädigung gleich beim Empfang sieht, kann man sofort dem Zusteller Bescheid geben. Zusätzlich sollte man Paket und Inhalt fotografieren. War der Inhalt gut verpackt und ist trotzdem zu Bruch gegangen, haftet der Zusteller, ansonsten der Absender.

An wen wendet man sich bei verloren gegangenen Päckchen?

Bei den meisten Zustellern kann man im Internet sehen, wo das Paket sich befindet oder ob es sogar schon zugestellt wurde. Dann sollte man den Paketdienst informieren. Dafür braucht man die Sendungsnummer des Pakets. Da der Zusteller aber nur einen Vertrag mit dem Absender hat und nicht mit dem Empfänger, kann letztlich nur der Absender rechtliche Schritte einleiten und Schadenersatz fordern.