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Der Prozess um die Frage, ob "Ossis" ein Volksstamm sind, könnte in die zweite Runde gehen.

Stuttgart - Der sogenannte Stuttgarter „Ossi“-Streit zur Frage, ob Ostdeutsche eine eigener Volksstamm sind, könnte in eine zweite Runde gehen.

„Wir sind grundsätzlich daran interessiert, Berufung einzulegen“, sagte Anwalt Wolfgang Nau am Freitag.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte am Donnerstag die Klage einer 49-Jährigen abgelehnt, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam. Auf dem Lebenslauf hatte der potenzielle Arbeitgeber „(-) Ossi“ vermerkt.

"Sprachlos und enttäuscht"

„Sie war sprachlos und ziemlich enttäuscht, obwohl wir das vorher einkalkuliert hatten“, erklärte Nau.

Er schätzt, dass seiner Mandantin durch die Niederlage in der ersten Instanz bisher rund 1200 Euro Kosten entstanden sind. Sie besitzt nach eigenen Angaben keine Rechtsschutzversicherung.

Berufung beim Landesarbeitsgericht

Der Anwalt will im Falle einer Berufung beim Landesarbeitsgericht stärker mit dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Grundgesetz argumentieren. Darin stehe, dass niemand wegen seiner Herkunft oder seines Bundeslandes benachteiligt werden dürfe.

In dem Fall hatte das Stuttgarter Arbeitsgericht am Donnerstag die Klage einer 49-jährigen Buchhalterin abgelehnt.

Eine Bewerbung der gebürtigen Ostberlinerin bei einem Stuttgarter Fensterbauer wurde abgesagt. Auf dem Lebenslauf hatte der potenzielle Arbeitgeber „(-) Ossi“ vermerkt. Den „(-) Ossi“-Vermerk beurteilte das Arbeitsgericht Stuttgart zwar als Diskriminierung.

Er sei aber keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft der Frau im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass der Frau nicht wegen ihrer Herkunft, sondern wegen fehlender Qualifikation abgesagt wurde.