Verboten: Die Straßenbande Osmanen Germania, die in Stuttgart und Region in den vergangenen Jahren für viel Ärger gesorgt hatte. Foto: dpa

Nachdem Innenminister Horst Seehofer die Gruppierung Osmanen Germania BC verboten hat, bleibt der Prozess, der derzeit gegen einige Mitglieder in Stuttgart läuft, zunächst ohne Folgen. Die Sicherheitsvorkehrungen werden deswegen nicht eingeschränkt.

Stuttgart - Das Verbot der türkisch-nationalistischen Straßengang „Osmanen Germania BC“ hat zunächst keine Auswirkungen auf einen Prozess gegen deren Führungsspitze in Stuttgart. Das seit Ende März laufende Verfahren im Gerichtsgebäude am Gefängnis in Stammheim werde wie geplant fortgesetzt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart. Am Dienstag lief der 18. Verhandlungstag, terminiert ist der Prozess mit mehr als 50 Prozesstagen bis Anfang Januar 2019.

Verhandelt werde nach wie vor unter höchster Sicherheit - jeweils abhängig von den geladenen Zeugen. Inwieweit die Kontrollen beim Eingang ausgeweitet werden, etwa um das Tragen von „Osmanen“-Symbolen zu unterbinden, sei noch nicht geklärt.

Auch der „Weltpräsident“ vor Gericht

Vor Gericht stehen fünf Türken und drei Deutsche - darunter der selbst ernannte „Weltpräsident“ und sein Vize. Den acht Männern wird eine Vielzahl von Gewalt- und anderen Delikten vorgehalten, mit denen vor allem die innere Ordnung der „Osmanen“ aufrecht erhalten werden sollte. Laut Anklage wurde ein Abtrünniger fast getötet.