Mithilfe der Online-Ausweisfunktion kann vieles einfach von zuhause aus erledigt werden. Was man beachten muss – und wie man vorgeht, wenn man seine PIN vergessen hat, lesen Sie hier.
Seit 2010 ist es möglich, sich durch den Chip im Personalausweis online auszuweisen. Seit 2017 werden alle Personalausweise mit Online-Funktion ausgegeben, außer der Antragsteller ist jünger als 16 Jahre alt. Durch diese Funktion können sich deutsche Bürger den ein oder anderen Behördengang sparen.
Denn nutzen kann man die Online-Ausweisfunktion beispielsweise bei der Fahrzeugzulassung, für den BAföG-Antrag aber auch bei nicht-staatlichen Institutionen: Bei Krankenversicherungen wie der Barmer, der Techniker Krankenkasse oder der AOK sowie bei Banken oder auch Mobilfunkverträgen kann darüber die Identität geprüft werden.
Wie aktiviert man die Online-Ausweisfunktion?
Nach der Beantragung des Personalausweises erhält man per Post einen PIN-Brief. Darin findet sich die fünfstellige Transport-PIN sowie die PUK. Letzteres ist eine Nummer, mit der man eine PIN-Blockade aufheben kann. Beide müssen geheim gehalten werden.
Um die Online-Funktion nutzen zu können, muss man eine eigene, sechsstellige PIN setzen. Das geht entweder direkt bei der Abholung des Ausweises oder später von zuhause aus: Dazu benötigt man eine Software, zum Beispiel die „AusweisApp“, die man auf Smartphone oder Computer installiert. In der App kann man unter Angabe der Transport-PIN aus dem PIN-Brief eine eigene PIN setzen.
Wie benutzt man die Online-Funktion?
Damit man sich online ausweisen kann, benötigt man einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eine selbst gewählte PIN sowie entweder ein NCF-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Außerdem braucht man eine Software, um eine sichere Verbindung zwischen dem Ausweis aus dem Smartphone/Computer herzustellen. Dazu kann man beispielsweise die AusweisApp des Bundes nutzen.
So geht man vor, wenn man sich online ausweisen möchte:
- Zuerst muss man eine Verbindung zwischen Personalausweis und Smartphone/ Kartenleser herstellen.
- Dem Nutzer wird nun angezeigt, wer die Daten abfragen möchte und um welche Daten es sich genau handelt.
- Durch die Eingabe der PIN kann man die Datenübertragung bestätigen.
- Nachdem der Chip im Ausweis geprüft hat, ob der Anbieter die staatliche Berechtigung zur Datenabfrage besitzt, werden die Daten verschlüsselt übermittelt.
- Danach sollte man die Verbindung zwischen Personalausweis und Lesegerät/ Smartphone trennen.
Was passiert, wenn man die falsche PIN eingibt?
Sollte man zweimal die falsche PIN eingegeben haben, wird man beim dritten Versuch aufgefordert, die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) anzugeben. Diese findet sich auf der Vorderseite des Personalausweises, rechts neben dem Geburtsdatum. Wenn man auch beim dritten Versuch falsch lag, dann wird der Ausweis blockiert. Mithilfe der PUK aus dem PIN-Brief kann man die Blockade wieder aufheben. Diese ist bis zu 10 Mal verwendbar, bevor eine neue PIN gesetzt werden muss.
Was tun, wenn man die PIN vergessen hat?
Falls man seine PIN vergessen hat, kann man sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Dort muss man persönlich einen Antrag auf Neusetzung der PIN stellen. Mit speziellen Schreib-Lese-Geräten (Änderungsterminals) kann man seine PIN dort kostenfrei ändern. Auch bei Verlust des PIN-Briefs kann man das Bürgeramt aufsuchen. Welches Bürgeramt zuständig für einen ist, findet man auf dieser Seite heraus: https://servicesuche.bund.de
Sollte man sowohl den PIN-Brief als auch den Ausweis verloren haben, muss man den Verlust unverzüglich beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Dazu ist man gesetzlich verpflichtet. Die Online-Ausweisfunktion muss entweder bei der telefonischen Sperrhotline (Rufnummer: 116 116) oder bei einer Pesonalausweisbehörde gesperrt werden.