Der Handel beklagt, dass Verbrauchern wegen der hohen Energiekosten das Geld fehlt Foto: Fotolia

Die Industrie klagt über die hohen Strompreise und bekommt Rabatte. Der Handel dagegen bekommt keine Rabatte – und leider darunter, dass den Verbrauchern wegen der teuren Energie das Geld fehlt. EU-Energiekommissar Günther Oettinger gibt der Branche im Interview Recht.

Die Industrie klagt über die hohen Strompreise und bekommt Rabatte. Der Handel dagegen bekommt keine Rabatte – und leider darunter, dass den Verbrauchern wegen der teuren Energie das Geld fehlt. EU-Energiekommissar Günther Oettinger gibt der Branche im Interview Recht.
 
Stuttgart - Herr Oettinger, der Einzelhandel sieht sich als Verlierer der Energiewende – einige Händler sprechen von einer existenzbedrohenden Situation. Sehen Sie diese Gefahr?
Ich kann die Sorge verstehen. Bei den Handelsunternehmen sind die Stromkosten mittlerweile ein ganz erheblicher Kostenfaktor. Wenn der Strompreis jährlich im Schnitt um fünf Prozent steigt, ist das problematisch. Denn die Kosten können nicht so einfach an die Lieferanten oder an die Verbraucher weitergegeben werden. Das bedeutet sinkende Erträge. Also muss man alles tun, damit der Strompreis nicht noch weiter steigt.
Es geht nicht nur um den Preis. Der Handel fühlt sich wegen der Industrierabatte auch von der Europäischen Union im Stich gelassen. Die Rabatte gelten aus strukturellen Gründen für den Handel nicht, obwohl es die Branche mit dem drittgrößten Energieverbrauch ist.
Ausnahmen von der EEG-Umlage, Befreiungen und Ermäßigungen werden von der deutschen Regierung beantragt. Und wir als EU-Kommission können nur abwägen, ob diese wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Für den Handel hat bisher noch kein deutscher Wirtschafts- und Energieminister Befreiungen beantragt. Das entscheidende Problem ist: Der Strompreis ist in Deutschland bei einer gefährlichen Höhe angekommen, und die energieintensive Industrie braucht die Ausnahmen, um überhaupt wettbewerbsfähig produzieren zu können.

Auch innerhalb der Industrie gibt es eine Ungleichbehandlung

Wie kam es zu dem Sinneswandel in der EU? 2013 hat die EU gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet, wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverzerrung durch Industrierabatte. Im Rahmen der EEG-Novelle hat die EU die Rabatte nun aber plötzlich abgesegnet.
Wir haben sie nicht deckungsgleich abgesegnet. Wir mussten die Rabatte seit Dezember 2013 prüfen, weil es Klagen von deutschen Verbraucherschützern und aus der deutschen Industrie gab. Nehmen wir an, wir haben zwei Unternehmen, die beide High-Tech-Textilien herstellen. Bei dem einen Betrieb machen die Stromkosten 15 Prozent der Bruttowertschöpfung aus und beim anderen nur 13 Prozent. Dann profitierte der erste Betrieb nach deutschem Recht von der Befreiung, und der zweite bezahlte die volle Umlage. Mehr noch: Er muss den Beitrag, um den sein Wettbewerber ermäßigt wird, auch noch mittragen. Das könnte man Wettbewerbsverzerrung nennen. Darum haben wir alle Wirtschaftsbereiche geprüft und haben dann für eine größere Zahl von Sektoren, die energieintensiv sind und die mit den gegebenen Stromkosten nicht wettbewerbsfähig in Deutschland produzieren könnten, Befreiungen und Ermäßigungen genehmigt.

Wenn alle Ermäßigungen bekommen, bricht das System zusammen

Wovon der Handel, der nicht mit Abwanderung drohen kann, nicht profitiert.
Wenn alle Branchen Ermäßigungen bekommen, bricht das System zusammen. Das Grundproblem ist, dass diejenigen, für die es keine Ermäßigungen gibt, nicht nur mit den steigenden Stromkosten klarkommen müssen. Sie müssen auch noch die Rabatte für die energieintensiven Unternehmen mitschultern, da die Ermäßigungen nicht aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden.
Das trifft auch die Verbraucher. Wie werden sich die Energiekosten für Privathaushalte in den kommenden Jahren entwickeln?
Die Energiepreisdebatte wird in Deutschland immer noch viel zu zaghaft geführt. Es kann nicht sein, dass Deutschland neben Japan, Dänemark und Zypern einen der höchsten Strompreise der Welt hat, weil in den vergangenen Jahren Haushaltslöcher mittels Energieabgaben gestopft wurden. Die Folge ist, dass der Handel und andere Wirtschaftssektoren klagen, die Energiearmut zunimmt und die Zahl der offenen Energierechnungen steigt.

Für Privathaushalte wird es weiter teurer – aber nicht mehr so schnell

Inwiefern profitieren Privathaushalte von der EEG-Reform?
Die Reform wird den Preisanstieg in den kommenden Jahren etwas mäßigen. Trotzdem wird es weitere Zuwächse geben. Vom ersten Entwurf des Energieministers Sigmar Gabriel bis zum verabschiedeten Text ist von der Ambition viel verloren gegangen. Am Ende sind so viele Kostenfaktoren wieder hineingenommen worden, dass die EEG-Novelle stark verwässert wurde und die Hoffnungen auf eine deutliche Entlastung der Privathaushalte zunichtegemacht worden sind. Dies war aber mit Sicherheit die letzte Chance für eine fundamentale EEG-Novelle. Ich halte das EEG als solches für nicht weiter reformierbar. Ich erwarte bis spätestens 2016 die nächste Energie-Novelle, die nichts mehr mit der jetzt beschlossenen Reform zu tun hat, sondern sich eindeutig in Richtung einer Europäisierung der Fördersysteme für erneuerbare Energien bewegt.

Signal an Russland: Energie ist kein Mittel der Politik

Welche Gefahr droht Europa angesichts der verschärften Sanktionen gegen Russland? Wladimir Putin hat vor einem Bumerang-Effekt gewarnt.
Russland ist für Europa einer der wichtigsten Versorger in Sachen Kohle, Öl und Gas. Aber ich glaube, dass die Russen ein Interesse daran haben, ihre Liefertreue zu halten und Gas gegenüber der Europäischen Union nicht als Instrument der Politik zu missbrauchen. Allerdings sehen wir, dass sie dies gegenüber der Ukraine tun, und auch Moldawien ist besorgt. Wir stellen uns vor diese Länder und machen Russland klar, dass wir auch bei Drittländern Energie als Instrument der Politik nicht akzeptieren.
Warum sollte Russland das beeindrucken?
Russland ist mehr als jemals zuvor auf den Gas- und Ölverkauf an die EU angewiesen. Durch die Entwicklung an der Börse, die Tatsache, dass sich immer mehr Investoren aus Russland zurückziehen und die Stagnation der Wirtschaft kann es sich Russland nicht leisten, auf dieses Geschäft zu verzichten.
Welche Bedeutung hat das über der Ostukraine abgeschossene Flugzeug für den Konflikt?
Man sollte der Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung zügig nachkommen und zuvor niemanden verurteilen. Klar ist aber, dass der Absturz eine Eskalation des Konflikts bedeutet – unabhängig davon, wer dafür verantwortlich ist. Ich sehe durchaus die Gefahr, dass dieses schreckliche Ereignis eine Sanktionsspirale anheizen könnte.

Auch bei Pipelines müssen Arbeiten fair vergeben werden

Ein weiterer Zankapfel ist die Pipeline South Stream. Welche Handlungsmöglichkeiten hat die EU, um Russland ans EU-Recht zu binden?
Auf europäischem Boden gilt europäisches Recht. Das bezieht sich zum Beispiel auf Vergabe-, Energie-, Wettbewerbs- und Binnenmarktrecht. Und jedes Land, das auf seinem Hoheitsgebiet Rechtswidrigkeiten akzeptiert oder gar mitbetreibt, muss mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen. Und am Ende des Tages kann niemand in eine Pipeline investieren wollen, die er möglicherweise nachher nicht in Betrieb nehmen darf.
Gazprom geht davon aus, dass die Pipeline bis 2017 in Betrieb genommen werden kann. Mit welchem Zeitplan rechnen Sie?
Alles hängt nun davon ab, ob die nächsten Schritte in jedem Land, das von der Pipeline betroffen ist – also zum Beispiel Bulgarien, Österreich, Italien, Ungarn und das EU-Kandidatenland Serbien –, rechtskonform sind oder nicht. Es ist möglich, dass die Pipeline bis 2017 in Betrieb genommen werden kann. Angesichts der Tatsache, dass eine Fülle von rechtlichen Fragen zu klären ist und die Gespräche darüber derzeit nicht vorangehen, erscheint mir dieses Ziel allerdings als zu ehrgeizig. Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Dorfturnhalle auf der Schwäbischen Alb EU-konform ausgeschrieben werden muss und Milliarden für Röhren EU-rechtswidrig vergeben werden. Ein Problem sind auch die Vereinbarungen, die die betroffenen Staaten mit der russischen Regierung abgeschlossen haben. Die Rechte und Pflichten, die darin enthalten sind, entsprechen bisher nicht den Regeln des EU-Energierechts. Gazprom muss beispielsweise die Trennung von Netzbetrieb und Gashandel akzeptieren sowie die Tatsache, dass Pipelines nach Europarecht auch für Mitbewerber zugänglich sein müssen. Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind und die EU-Bestimmungen auch in den anderen relevanten Bereichen eingehalten werden, kann die Pipeline kommen. Aber sie wird kein Gas aus neuen Quellen nach Europa bringen, sondern Abhängigkeiten zementieren.