Auch die Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen muss ihre Öffnungszeiten wegen des Urteils anpassen. Foto: Stefanie Schlecht/Archiv

Nach einem Gerichtsurteil müssen die Notfallpraxen auch im Kreis Böblingen personell umplanen. Weil der Betrieb nur mit verkürzten Dienstzeiten aufrechterhalten werden kann, befürchten Ärzte eine Verschlechterung der Versorgung.

Wenn werktags um 20 Uhr das Fieber nicht runter will oder einen samstagsfrüh ein Magen-Darm-Infekt plagt, fanden Patienten bisher zu den Randzeiten unter der Woche und an Wochenenden in den Notfallpraxen der beiden Krankenhausstandorte Sindelfingen und Herrenberg medizinische Hilfe. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts am Montag steht dieses Angebot im Landkreis nun nur eingeschränkt zur Verfügung.

 

Für die Vorsitzende der Kreisärzteschaft, Annette Theewen, stellt die Entscheidung des Gerichts und die darauffolgende Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW), die Dienstzeiten zurückzufahren, einen gravierenden Einschnitt in die Notfallversorgung dar: „Die Bestürzung bei uns Ärzten ist groß. Auch für die Patienten ist das eine Katastrophe. Die Not in der ambulanten, hausärztlichen Versorgung ist ohnehin groß. Nun wird sich die Lage wohl weiter verschärfen.“

Poolärzte müssen sozialversicherungspflichtig angestellt sein

Die Regelung, dass Ärzte aus einem Pool freiwillig Dienste für Kollegen übernahmen und als Selbstständige ein Honorar erhielten, nicht aber sozialversicherungspflichtig angestellt waren, kippte das Bundessozialgericht nun. „Dieses System funktionierte gut, weil einige Kollegen zu ihren regulären Arbeitszeiten nicht auch noch Notdienste übernehmen konnten. Viele Poolärzte waren froh, über die Gelegenheit Geld zu verdienen, indem sie zu den Randzeiten und an Wochenenden die Notfallpraxen besetzten“, erläutert die Medizinerin.

Da ohne die Poolärzte nur eine geringe Anzahl an niedergelassenen Ärzten Kapazitäten für die Notfallpraxen aufbringen können, verkürzen sich die Öffnungszeiten in Sindelfingen und Herrenberg. Konkret bedeutet das, dass am Klinikum in der Daimlerstadt von Montag bis Donnerstag von 18 bis 22, freitags von 16 bis 22 und wochenends von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein wird. In Herrenberg entfällt der Freitag komplett. Samstag, Sonntag und feiertags können Patienten noch von 10 bis 16 Uhr die Notfallpraxis in der Gäustadt aufsuchen. Von Montag bis Donnerstag besteht kein Angebot. Die Kindernotfallpraxis in Böblingen ist von den Einschränkungen nicht betroffen.

Werden die Notaufnahmen die Leidtragenden sein?

Welche Folgen die reduzierten Dienstzeiten der Notfallpraxen für die Kliniken hat, müssen die folgenden Wochen und Monate zwar erst zeigen. Eine Äußerung kann die Kreisärztevorsitzende aber schon vornehmen: „Ein Vorteil der Notfallpraxen war, dass sie die Notaufnahmen entlastet haben, weil Patienten mit nicht weniger gravierenden Beschwerden behandelt werden konnten. Ansonsten wären diese Menschen in der bereits überlasteten Notaufnahme gelandet.“

Weil aber auch die niedergelassenen Haus- und Fachärzte aufgrund der steigenden Patientenzahlen und des Fachkräfte- und Ärztemangels kaum Ressourcen mehr aufbieten können und auch die Nummer des ärztliche Bereitschaftsdiensts 116 117 häufig überlastet ist, erwartet Theewen einen gesteigerten Andrang in den Notaufnahmen: „Wenn die Türen der Notfallpraxen früher schließen und auch über andere Wege keine ärztliche Hilfe erhalten werden kann, kommen die Kliniken ins Spiel.“

Zunächst gelte die Regelung der reduzierten Dienstzeiten für drei Monate. Ob, wann und unter welchen Umständen das etablierte System der Notfallpraxen wieder in Betrieb gehen kann, vermag die Kreisärztevorsitzende nicht zu prognostizieren. Dafür formuliert sie aber eine Forderung: „Letztendlich muss die Politik dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung gesichert ist. Ich hoffe, dass eine politische Lösung gefunden wird.“