In Baden-Württemberg gibt es am Ende des Schuljahres das Zeugnis, zum Halbjahr die Halbjahresinformation. Foto: IMAGO/Christian / Ohde

Das Ende des Schulhalbjahres naht. Das ist gerade für Viertklässler bedeutsam. Wann bringen die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg ihre Noten nach Hause?

Eine der stressigsten Phasen im Schuljahr liegt hinter den Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg. Vor den Weihnachtsferien werden traditionell besonders viele Klassenarbeiten geschrieben. Nun rückt das Ende des ersten Schulhalbjahres näher, das offiziell bis zum 31. Januar läuft – und damit auch die Notenvergabe. Doch wann gibt es eigentlich Zeugnisse? Nun, da ist die Frage eigentlich schon falsch gestellt. Denn in Baden-Württemberg erhalten nur die Oberstufenklassen in den Gymnasien ihre Semesterzeugnisse. An die übrigen Schülerinnen und Schüler werden lediglich Halbjahresinformationen verteilt – und zwar zwischen dem 1. und dem 10. Februar. Im Stuttgarter Dillmann-Gymnasium zum Beispiel ist es traditionell am 1. Februar soweit.

Anders als im Zeugnis zum Schuljahresende sind in der Halbjahresinformation auch ganze Noten mit Notentendenz wie Plus oder Minus und halbe Noten zulässig. Einen positiven Aspekt bringt die Halbjahresinformation auch vor dem Hintergrund der Infektwelle in diesem Winter mit sich: Klausuren können inzwischen übers gesamte Schuljahr verteilt werden. Wenn ein Schüler eine Arbeit verpasst haben sollte, kann er diese auch nach dem 1. Februar noch schreiben.

Viertklässler erhalten die Grundschulempfehlung

Noten stehen auch nicht in allen Halbjahresinformationen, das kommt zum einen auf die Klassenstufe an, aber auch auf die Schulart. In der Grundschule erhalten nur Dritt- und Viertklässler Noten in der Halbjahresinformation – Ausnahme sind die 39 Modellschulen im Land, bei denen auf die Notenvergabe verzichtet wird. Sie arbeiten von der ersten bis zur vierten Klasse ohne Noten. Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten zudem mit der Halbjahresinformation auch die Grundschulempfehlung für ihr Kind, die an der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss.

Auch Gemeinschaftsschulen dürfen – abgesehen von den Abschlussklassen – auf die Notenvergabe verzichten. Allerdings könnten Eltern laut Kultusministerium die „Übersetzung” des Leistungsstands ihrer Kinder in Noten verlangen. „Differenzierende Beurteilungen des individuellen Entwicklungs- und Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler“ sollen die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen in die Halbjahresinformationen und die Zeugnisse schreiben.