Die Polizei will umfassend aufklären, wie sich das Video verbreiten konnte. (Symbolbild) Foto: dpa/Boris Roessler

Die Vorwürfe wiegen schwer: Zwei 14-Jährige sollen einen 13-Jährigen an einem verlassenen Ort erniedrigt und vergewaltigt haben. Von der mutmaßlichen Attacke kursiert ein Video.

Schläge, Demütigungen und Vergewaltigung: Zwei Jugendliche aus Niedersachsen sollen ihre Attacke auf einen 13 Jahre alten Jugendlichen gefilmt und das Video verbreitet haben. „Wir ermitteln unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern“, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch. Neben den Ermittlungen gegen die beiden 14-jährigen Jungen werde derzeit alles versucht, um die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern.

Zunächst hatte die „Braunschweiger Zeitung“ über die mutmaßliche Attacke von Ende September in einem leerstehenden Gebäude in Königslutter im Landkreis Helmstedt berichtet. Für die Staatsanwaltschaft gilt einer der beiden Jugendlichen derzeit als Haupttäter. Gegen ihn gebe es bisher keine Verurteilung, allerdings sei im vergangenen Jahr dreimal wegen Körperverletzung und einmal wegen Raubes gegen ihn ermittelt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Verfahren wurden demnach aber wegen Strafunmündigkeit eingestellt.

Mit Stöcken beworfen und geschlagen

Aktuell ist der mutmaßliche Haupttäter wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Helmstedt angeklagt. Nach Angaben der Strafverfolger soll er im April in Schöningen zusammen mit anderen ein damals 13-jähriges Mädchen mit Stöcken beworfen und geschlagen haben. Die neuen Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft nun den Verdacht ergeben, dass der Junge auch das aktuelle Opfer bereits in der Vergangenheit attackiert hat. Details dazu könnten aber noch nicht mitgeteilt werden.

Neben der Attacke selbst wollen Polizei und Staatsanwaltschaft die Verbreitungswege des Videos umfassend aufklären. „Das sind wir dem Opfer schuldig“, sagte Wolters. Durch das Weiterleiten werde das Leid des Opfers vergrößert. Die Ermittler betonten, dass das Teilen als Verbrechen strafbar sei und eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohe.