Wer eine Gasheizung besitzt, muss sie innerhalb von zwei Jahren von einem Fachmann unter die Lupe nehmen lassen. Foto: Dan Race - stock.adobe.com/Klaus-Dietmar Gabbert

Ab Oktober müssen Eigentümer von Gasheizungen ihre Anlagen überprüfen lassen. Schornsteinfeger warnen im Hinblick auf die kalte Jahreszeit vor Wärme-Experimenten im Haus – etwa einer Feuerschale im Wohnzimmer.

Auf Stefan Eisele und seine Schornsteinfegerkollegen kommt eine Menge Arbeit zu. Denn wer eine Gasheizung besitzt, muss sie innerhalb von zwei Jahren von einem Fachmann unter die Lupe nehmen lassen. Das schreibt eine neue Verordnung vor, die das Bundeskabinett am 24. August beschlossen hat und die ab 1. Oktober in Kraft tritt. Betroffen sind laut Schornsteinfegerverband bundesweit mehr als 14 Millionen Anlagen.