Gastrobetriebe dürfen ab dem 2. November nur noch einen Liefer- oder Abholservice anbieten. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Um den Anstieg der Infektionszahlen in der Corona-Pandemie zu bremsen, hat die Landesregierung strengere Maßnahmen verkündet. Diese haben Auswirkungen auf den Alltag aller Menschen im Land.

Stuttgart - Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben sich Bund und Länder auf weitreichende Maßnahmen geeinigt. In Baden-Württemberg wurden diese am Sonntag verkündet und treten am Montag in Kraft. Sie gelten vorerst bis zum 30. November. Was ändert sich dadurch für die Menschen im Südwesten?

WELCHE BESCHRÄNKUNGEN GIBT ES FÜR TREFFEN?

Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zehn Personen aus zwei Haushalten zusammentreffen. Ausgenommen von der Regelung zur Anzahl der Haushalte sind Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in direkter Linie. Die Anzahl von zehn Personen darf dabei dennoch nicht überschritten werden. Gleiches soll zudem in privaten Räumen gelten. Sollten aber mehr als zehn Personen in einem Haushalt leben, bleibt dies mit der neuen Regelung weiter erlaubt.

WAS ÄNDERT SICH BEIM EINKAUFEN?

Ab Montag darf sich in Geschäften pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur noch ein Kunde aufhalten. Hat ein Geschäft weniger Fläche, ist nur ein Kunde im Laden erlaubt. Ausgenommen sind etwa Kinder in Begleitung ihrer Eltern. Auch Mitarbeiter werden bei der Regelung nicht mitgezählt.

WAS IST MIT EINEM RESTAURANTBESUCH?

Alle Restaurants, Bars und Cafés müssen ab Montag geschlossen bleiben. Der Verkauf am Tresen oder zum Mitnehmen sowie Lieferdienste bleiben für die Gastronomie erlaubt. Tische und Stühle für Gäste vor einem Geschäft sind jedoch verboten.

WELCHE REGELN GIBT ES FÜR KULTUREINRICHTUNGEN WIE KINO UND THEATER?

Museen, Kinos und Theater bleiben ab Montag geschlossen. Dagegen dürfen Autokinos, Archive, sowie öffentliche und akademische Bibliotheken unter Hygieneauflagen geöffnet bleiben.

WAS IST MIT VERANSTALTUNGEN?

„Verboten werden alle „Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen“, heißt es in der Erklärung der Landesregierung. Dies betreffe etwa Jahrmärkte, Kirchweihen und etwa auch Tanzunterricht. Erlaubt bleiben lediglich religiöse Veranstaltungen und beispielsweise Beerdigungen. Demonstrationen sind davon ebenfalls ausgenommen.

BLEIBT SPORT WEITER ERLAUBT?

Beim Sport ist es etwas komplizierter. Schließen müssen zum Beispiel Fitnessstudios, Yogastudios oder Tanzschulen. Auch viele öffentliche und private Sportstätten werden geschlossen, aber nicht alle. Sport auf weitläufigen Anlagen wie etwa Golf- und Tennisplätzen oder Reitanlagen bleiben erlaubt. Generell bleibt Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen gestattet. Profisport bleibt ebenfalls erlaubt, für Schul- und Hochschulsport dürfen Sporthallen weiter genutzt werden.

WIE STEHT ES MIT ÜBERNACHTUNGEN IN EINEM HOTEL?

Touristischen Übernachtungen sind bis Ende November verboten. Lediglich Geschäftsreisende dürfen in Hotels, Gasthöfen oder Ferienwohnungen absteigen. Auch für Angehörige mit Besuchsrecht bei Kindern oder für einen Arzt- oder Krankenhausbesuch bleibt dies erlaubt. Wer vor dem 2. November angereist ist, darf bleiben - eine Verlängerung der Buchung ist aber nicht gestattet.

WIE BEGRÜNDET DIE LANDESREGIERUNG DIE MAßNAHMEN?

Aufgrund der „besorgniserregenden Entwicklung“ des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg seien die jetzt beschlossenen Maßnahmen erforderlich, heißt es. „Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann“, machten weitere Maßnahmen erforderlich. Dies sei notwendig für eine flächendeckende Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage.

Hier gibt es nochmals einen guten Überblick des Landes Baden-Württemberg.