Baugebiet im September 2022 mit Ditzinger Straße im Hintergrund Foto: Jürgen Bach

Die Umstufungen von zwei Straßen in Gerlingen führen zur Änderung der Pläne für das Areal Bruhweg II, wo 700 Wohnungen geplant sind.

Beim Planen von Bauvorhaben kommt meist eins zum anderen. Das gilt umso mehr, wenn es um komplexe städtebauliche Projekte geht. So geschehen jetzt in Gerlingen beim künftigen rund 13 Hektar großen Neubaugebiet Bruhweg II, in dem 700 Wohneinheiten und Gewerbe geplant sind. War schon früh klar, dass die das Areal einfassenden Ditzinger Straße und Dieselstraße auf Grund des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs verkehrsrechtlich umgestuft werden müssen, führt nun wiederum genau diese Umstufung an anderer Stelle zu erheblichen Anpassungen beim Projekt.

 

Innerorts- oder Landesstraße?

Rückblick: Schon 2018 hatte das Regierungspräsidium Bedenken wegen der geplanten Zufahrtsstraßen ins künftige Neubaugebiet geäußert. Gleich drei kurz hintereinander folgende Stichstraßen, so der Entwurf, sollten das Areal entlang der Ditzinger Straße erschließen. Zu viel, urteilten damals die Kontrollbehörden. Auf einer Landesstraße müsse der Verkehr möglichst ungehindert fließen. Um großflächige Änderungen am städtebaulichen Entwurf zu umgehen, hieß die Lösung daher: Umwidmung der Straßen. Demnach wären die geplanten Zufahrten ins Neubaugebiet möglich, wenn die Ditzinger Straße entlang der Bebauungsfläche künftig nur noch den Rang einer Innerortsstraße hätte.

Die Krux dabei: Im Umkehrschluss muss in diesem Fall die Dieselstraße im Norden des Gebiets ihrerseits zur Landesstraße umgewidmet werden. „Um den Lückenschluss im übergeordneten Straßennetz wiederherzustellen“, so die Begründung der Stadtverwaltung, die 2021 einen entsprechenden Antrag bei den übergeordneten Behörden einreichte.

Gravierende Auswirkungen

Für diese Rochade gab es nun vor einigen Monaten grünes Licht, womit die drei Stichstraßen verkehrsrechtlich möglich wären. Doch damit nicht genug: Denn an anderer Stelle haben „die Umstufungen jetzt noch mal Auswirkungen auf unseren städtebaulichen Entwurf gehabt“, so erklärte Bürgermeister Dirk Ostringer (parteilos) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Die gravierendste: Entlang der Dieselstraße muss nun die gesamte geplante Gebäudezeile von der künftigen Landesstraße abrücken. 20 Meter bis zum Fahrbahnrand, so sehen es die Vorschriften vor. Auswirkungen hat dies auch auf den künftigen neuen „Stadteingang“ am Kreisverkehr Diesel-/Ditzinger Straße. An der Nordwestecke bricht nun auf Grund der Vorgaben die bisher geschlossene Häuserzeile optisch auf. Hier sollen, so die Verwaltung, nun ganz neue architektonische Ideen gesucht werden.

Wie Stadtbauamtsleiter Thomas Günther im Gemeinderat betonte, bringen die erzwungenen Planänderungen gleichwohl auch Vorteile: So trage ein nun wegfallender Straßenanschluss zur Dieselstraße zur verkehrlichen Beruhigung des Areals bei. Durch die Abstufung der Ditzinger Straße zu einer innerörtlichen Straße könnten überdies die geplanten Geschossbaukörper näher an die Straße heranrücken. Die Folge: Es gibt mehr Platz für die dahinterliegenden Reihenhäuser. „Das bringt uns ein Plus von jeweils einem Reihenhaus in allen drei Quartierstaffelungen“, erklärt Günther.

Im Zuge der Plananpassungen wurden auch die Radwegeführungen im Parkbereich noch einmal verändert. „Entlang des Parks wird der Radweg jetzt vom Gehweg abgesetzt“, erklärte der Bauamtsleiter. Wesentlich mehr Verkehr soll die Umstufung der Dieselstraße indes nicht bringen: Laut Stadtverwaltung habe ein Verkehrsgutachten ergeben, dass auf den betreffenden Straßen keine großen Verschiebungen der Verkehrsströme zu erwarten seien.